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rewag Neu 08.04.2008 Dienstag, 08. April 2008 22:11 | ||||
![]() Deutschland . BY |
Ich habe da wohl Probleme weil ich wohl insgesamt sehr lange Beine habe. Meine Probleme ein Auto zu finden, bei dem ich bequem meine Füße unters Lenkrad bringen und dabei noch bequem schalten zu können waren schon enorm. Wenn ich gerade an die "Schuhlöffelaktion" in den Mazda MX5 zu kommen denke ![]() Werde meine Erfahrungen mit Xpress und Bandit im Sommer Sammeln dürfen, glaube ich schlag mir dann doch meine Idee Xpress beim Firstride in der Firstrow zu fahren aus dem Kopf ![]() Bei den Winjas muss ich wenn ich mich recht erinnern kann meine Beine immer überkreuzen, damit ich Platz habe ![]() Und um wieder Ontopic zu kommen: Hebe auch gerne meine Arme, aber mit Teilen, die das LRP nicht einhalten hatte ich bisher zum glück keinen Kontakt. |
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TelosNox Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 11:07 | ||||
TelosNox
Deutschland . BW |
Auszug aus den Vorschriften für Fliegende Bauten:
Das heißt vom Arsch bis zu besagtem Balken/Pfosten/was auch immer muss ein Abstand von 1,50m sein. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Fahrgeschäft nicht den Vorschriften. |
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Küppi Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:30 | ||||
![]() Christian Küppers Deutschland . NW |
Falsch!
Hier ist nicht klar, wann man denn nun vom Boden des Fahrzeugs bzw. wann man vom Sitz des Fahrzeugs misst. Beim Temple ist dieses Maß also locker eingehalten. Wenn man natürlich seine Arme ausstreckt kommt man auf mehr als 1,50m und könnte anstoßen... |
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Too-Mass Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:43 | ||||
Too-Mass
Deutschland . HE |
Doch, es ist genau definiert:
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nausea Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:44 | ||||
![]() Deutschland . NI |
Lichtraumprofil im PHL knapp?
Wart Ihr schonmal in Blackpool? |
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Coaster-Fan Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:50 | ||||
Coaster-Fan
Deutschland . SL |
Blackpool verhindert die Möglichkeit sich im Lichtraumprofil zu verletzen indem sie keins haben. | |||
Paige Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 14:28 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Fragt mal Rainer, der kennt sich damit aus. ![]() |
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Küppi Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 14:52 | ||||
![]() Christian Küppers Deutschland . NW |
Dir ist aber schon aufgefallen, dass mein Satz direkt auf deinen folgt?! ![]() Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Das sind aber die typischen Formulierungen in solchen Vorgaben, über die man sich immer streiten kann. Da gibt es jede Menge Dinge, die man so und so verstehen kann. Welcher Satz jedoch auf jeden Fall gültig und einzuhalten ist, ist folgender: Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind. Hier ist unabhängig von irgendwelchen schwammigen Maßangaben klar angegeben, dass der Fahrgast nicht gefährdet werden darf. Ob nun diese 1,50m eingehalten werden oder nicht, ist im Prinzip völlig egal, solange diese Bedingung erfüllt ist. Die Angabe der 1,50m ist auch eher ein Richtwert. Niemand wird hingehen und das milimetergenau nachmessen. Diese Bedingung ist im Temple auf jeden Fall eingehalten, da man nirgenwo anstoßen kann. Es sei denn - und da kommen wir zu der anderen Seite der Medallie - der Fahrgast wiedersetzt sich dem Hinweis, seine Arme im Wagen zu halten. |
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Too-Mass Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 19:55 | ||||
Too-Mass
Deutschland . HE |
Hmm, jetzt versteh ich dich nicht. Dort, wo klar mit Maßangaben gearbeitet wird, bezeichnest du als "schwammig" und dort, wo ohne konkrete Maßangaben geschrieben wird, bezeichnest du als "klar angegeben"...
Ich zerlege also nochmal den Text so, dass du ihn eindeutig verstehst: ![]() 2 m Höhe vorhanden sein. Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m. Die Höhe ist vom Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Beim Verwenden von Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden. - Allgemein gilt das rote - unter den genannten Bedingungen (Verhindern des Aufstehens) gilt die grüne Angabe - blau definiert, wo genau das gilt - das indigo-farbene gibt eine andere Möglichkeit der Höhenbegrenzung an. Es ist also eindeutig geklärt, wann welche Höhe gilt, und wo sie alles gemessen werden muss. Klärende Grüße Thomas |
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NOS Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 21:16 | ||||
![]() Norbert Wilke Deutschland . NW |
Doch. Der TÜV geht zur Messung des Lichtraumprofils normalerweise die Strecke mit einem entsprechenden Gerät ab. Das sieht so ähnlich aus wie mehrere zusammengesteckte Zollstöcke. Ich weiss nur nicht mehr, in welchem Fernsehbericht ich das gesehen habe, und ein Bild find ich auch grad auf die Schnelle nicht. |
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ACC Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 21:18 | ||||
![]() Dennis Dortmund Deutschland . NW |
Bei der Black Mamba Reportage auf RTL2 konnte man das auch sehen | |||
Küppi Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 23:09 | ||||
![]() Christian Küppers Deutschland . NW |
2 m Höhe vorhanden sein. Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m. Die Höhe ist vom Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Beim Verwenden von Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden. - Allgemein gilt das rote - unter den genannten Bedingungen (Verhindern des Aufstehens) gilt die grüne Angabe - blau definiert, wo genau das gilt - das indigo-farbene gibt eine andere Möglichkeit der Höhenbegrenzung an. Es ist also eindeutig geklärt, wann welche Höhe gilt, und wo sie alles gemessen werden muss. Das blaue ist aber ja gerade nicht eindeutig. Sag' mir doch mal, wann ich vom Boden des Wagens messen muss und wann vom Sitz? ![]() Und die allgemeine Aussage... Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind. ...ist daher so klar, dass der Fahrgast nicht gefährdet werden darf. Sowas ist eine gültige und klare Vorschrift, wie es sie heutzutage überall gibt. @ Norbert: Ja stimmt, allerdings ist das - meiner Meinung nach - erst neuerdings bzw. nur bei bestimmten Bahnen der Fall! Allgemein gilt immer noch die von mir zitierte Zeile. |
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Too-Mass Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 23:22 | ||||
Too-Mass
Deutschland . HE |
Vom Boden aus ist zu messen, wenn die Person nicht durch irgendwelche Rückhaltevorrichtungen am Aufstehen gehindert wird.
Das ganze wird im roten und im grünen Text doch eindeutig geschrieben. ![]() Mit Rückhaltevorrichtungliegt die Grenze bei 1,50m gemessen ab Sitz, ohne Vorrichtung bei 2m ab Boden, beides jedoch in voller Breite der Sitzfläche. (mal vereinfacht in einen Satz gepackt). Da in den beiden vorherigen Sätzen (rot und grün) erst die Boden- (rot) und dann die Sitzregelung (grün) erklärt werden, brauchen die ja in der gemeinsamen blauen Regel nur erwähnt werden. Hoffe, das hat alles aufgeklärt. ![]() |
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Küppi Neu 09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 23:53 | ||||
![]() Christian Küppers Deutschland . NW |
![]() Oh ja tatsächlich. Jetzt hab' ich es. ![]() Ich habe einfach was übersehen. Naja gut, kann mal passieren. Aber Tatsache ist, dass im Temple wohl kein Verstoß gegen diese Vorschrift vorliegt. ![]() |
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ACC Neu 10.04.2008 Donnerstag, 10. April 2008 00:10 | ||||
![]() Dennis Dortmund Deutschland . NW |
Darauf kommt ihr jetzt? Die Bahn dreht seit 1988 ihre Runden und der TÜV wird sie sich sicher 1-2 mal angeguckt haben in den Jahren *g*
Dennis |
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Too-Mass Neu 10.04.2008 Donnerstag, 10. April 2008 00:11 | ||||
Too-Mass
Deutschland . HE |
Na endlich verstehst du mich. ![]() Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass sich das PHL im TotNh sich nicht an die geltenden Vorschriften hält, zumal ja bei entsprechendem Verdacht leicht nachgeprüft werden kann. Und da Achterbahnen ja regelmäßiger Kontrolle des TÜV unterliegen, ist es doch recht unwahrscheinlich. Aber mal was anderes: Ich habe mich mal mit einem auf 1,50 eingestelltes Bandmaß auf eine Bank gesetzt und dieses Bandmaß so weit in die Luft gehalten, wie ich konnte. Ich mit meinen knapp 185cm Körpergröße und nicht extrem langen Armen ausgestattet konnte das Bandmaß so weit in die Luft heben, dass es komplett die Bank verließ, das heißt, wenn ich mich strecke, komme ich über das Lichtraumprofil hinaus. Da ich so etwas in einer Achterbahn aber nicht mache und ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand hier aus dem Forum machen würde ( ![]() |
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Achterbahnen und deren TechnikVerletzungsgefahr Licht Raum Profil? |
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Küppi Neu 10.04.2008 Donnerstag, 10. April 2008 00:17 | ||||
![]() Christian Küppers Deutschland . NW |
Also ich bin 1,87m groß. Habe vorhin auch mal ausprobiert:
Wenn ich aufrecht sitze bin ich von Sitzoberfläche bis Oberkante Kopf etwa einen Meter hoch. Mein ausgestreckter Arm bringt nochmal ca. 50cm dazu. Wenn ich mich also richtig lang machen würde (und das ist ja manchmal schon deshalb möglich, weil einen der Bügel nicht unbedingt ganz auf dem Sitz hält), könnte ich evtl. irgendwo anstoßen - einen exakten Abstand von 1,50m angenommen. Ich gehe aber davon aus, dass der Abstand meistens deutlich mehr als 1,50m sein wird. Und selbst wenn nicht: Arme rausstrecken ist schließlich untersagt - und das nicht umsonst... ![]() |
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