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Verletzungsgefahr Licht Raum Profil?

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rewag Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  08.04.2008 Dienstag, 08. April 2008 22:11
Avatar von rewag rewag Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . BY
RSXJa, das Problem kenne ich zu gut mit meinen 1,93 m... S
Obwohl ich beim Temple und bei Colorado Adventure eigentlich die wenigsten Probleme habe.
Platzprobleme habe ich erst bei Bandit (Moviepark) in der 2. und 3. Reihe eines Wagens oder Xpress (Walibi World) in jeweils den ersten Reihen der Wagen. Die Größenbeschränkung bei der Mamba hat denke ich mal mit den Bügeln zu tun (siehe oben) und weniger mit dem LRP.

MfG Daniel


Ich habe da wohl Probleme weil ich wohl insgesamt sehr lange Beine habe. Meine Probleme ein Auto zu finden, bei dem ich bequem meine Füße unters Lenkrad bringen und dabei noch bequem schalten zu können waren schon enorm. Wenn ich gerade an die "Schuhlöffelaktion" in den Mazda MX5 zu kommen denke S

Werde meine Erfahrungen mit Xpress und Bandit im Sommer Sammeln dürfen, glaube ich schlag mir dann doch meine Idee Xpress beim Firstride in der Firstrow zu fahren aus dem Kopf S

Bei den Winjas muss ich wenn ich mich recht erinnern kann meine Beine immer überkreuzen, damit ich Platz habe S

Und um wieder Ontopic zu kommen: Hebe auch gerne meine Arme, aber mit Teilen, die das LRP nicht einhalten hatte ich bisher zum glück keinen Kontakt.
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TelosNox Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 11:07
TelosNox Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . BW
Auszug aus den Vorschriften für Fliegende Bauten:

ZitatBewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende
Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt
sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind. Bei bewegten Teilen auf
festgelegten Bahnen ist ein Abstand von 50 cm - von der seitlichen Sitzbegrenzung
aus gemessen - erforderlich, sofern nicht Schutzvorrichtungen angebracht
sind. Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens
2 m Höhe vorhanden sein. Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m. Die Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil). Beim Verwenden von
Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden.


Das heißt vom Arsch bis zu besagtem Balken/Pfosten/was auch immer muss ein Abstand von 1,50m sein. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Fahrgeschäft nicht den Vorschriften.
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Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:30
Avatar von Küppi Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Christian Küppers

Deutschland . NW
Falsch!

ZitatDie Höhe ist vom Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen


Hier ist nicht klar, wann man denn nun vom Boden des Fahrzeugs bzw. wann man vom Sitz des Fahrzeugs misst.

Beim Temple ist dieses Maß also locker eingehalten. Wenn man natürlich seine Arme ausstreckt kommt man auf mehr als 1,50m und könnte anstoßen...
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Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:43
Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Doch, es ist genau definiert:

Zitat...Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m...
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nausea Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:44
Avatar von nausea nausea Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . NI
Lichtraumprofil im PHL knapp?

Wart Ihr schonmal in Blackpool?
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Coaster-Fan Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 13:50
Coaster-Fan Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . SL
Blackpool verhindert die Möglichkeit sich im Lichtraumprofil zu verletzen indem sie keins haben. 0 gefällt das
Paige Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 14:28
Avatar von Paige Paige Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . NW
Fragt mal Rainer, der kennt sich damit aus. S 0 gefällt das
Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 14:52
Avatar von Küppi Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Christian Küppers

Deutschland . NW
djToo-MassDoch, es ist genau definiert:

Zitat...Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m...


Dir ist aber schon aufgefallen, dass mein Satz direkt auf deinen folgt?! S

ZitatDie Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil).


Das sind aber die typischen Formulierungen in solchen Vorgaben, über die man sich immer streiten kann. Da gibt es jede Menge Dinge, die man so und so verstehen kann.

Welcher Satz jedoch auf jeden Fall gültig und einzuhalten ist, ist folgender:

ZitatBewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende
Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt
sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind.


Hier ist unabhängig von irgendwelchen schwammigen Maßangaben klar angegeben, dass der Fahrgast nicht gefährdet werden darf. Ob nun diese 1,50m eingehalten werden oder nicht, ist im Prinzip völlig egal, solange diese Bedingung erfüllt ist. Die Angabe der 1,50m ist auch eher ein Richtwert. Niemand wird hingehen und das milimetergenau nachmessen.

Diese Bedingung ist im Temple auf jeden Fall eingehalten, da man nirgenwo anstoßen kann. Es sei denn - und da kommen wir zu der anderen Seite der Medallie - der Fahrgast wiedersetzt sich dem Hinweis, seine Arme im Wagen zu halten.
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Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 19:55
Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Hmm, jetzt versteh ich dich nicht. Dort, wo klar mit Maßangaben gearbeitet wird, bezeichnest du als "schwammig" und dort, wo ohne konkrete Maßangaben geschrieben wird, bezeichnest du als "klar angegeben"...
Ich zerlege also nochmal den Text so, dass du ihn eindeutig verstehst: S

Zitat...Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens
2 m Höhe vorhanden sein.
Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
die Art und Betriebsweise des Fahrgeschäftes am Aufstehen gehindert, so
genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m.
Die Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil).
Beim Verwenden von
Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden.


- Allgemein gilt das rote
- unter den genannten Bedingungen (Verhindern des Aufstehens) gilt die grüne Angabe
- blau definiert, wo genau das gilt
- das indigo-farbene gibt eine andere Möglichkeit der Höhenbegrenzung an.

Es ist also eindeutig geklärt, wann welche Höhe gilt, und wo sie alles gemessen werden muss.

Klärende Grüße
Thomas
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NOS Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 21:16
Avatar von NOS NOS Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Norbert Wilke

Deutschland . NW
KüppiNiemand wird hingehen und das milimetergenau nachmessen.

Doch.
Der TÜV geht zur Messung des Lichtraumprofils normalerweise die Strecke mit einem entsprechenden Gerät ab.
Das sieht so ähnlich aus wie mehrere zusammengesteckte Zollstöcke.

Ich weiss nur nicht mehr, in welchem Fernsehbericht ich das gesehen habe, und ein Bild find ich auch grad auf die Schnelle nicht.
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ACC Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 21:18
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Dennis
Dortmund
Deutschland . NW
Bei der Black Mamba Reportage auf RTL2 konnte man das auch sehen 0 gefällt das
Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 23:09
Avatar von Küppi Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Christian Küppers

Deutschland . NW
djToo-Mass
Zitat...Oberhalb des Fahrzeugbodens muss ein freier Raum von mindestens
2 m Höhe vorhanden sein.
Ist der Fahrgast durch eine Vorrichtung oder
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genügt eine Mindesthöhe über dem Fahrgastsitz von 1,50 m.
Die Höhe ist vom
Boden bzw. vom Sitz aus jeweils rechtwinklig zur Fahrbahnebene zu messen
und in voller Sitzbreite freizuhalten (Lichtraumprofil).
Beim Verwenden von
Schutzkörben kann eine geringere Höhe gestattet werden.


- Allgemein gilt das rote
- unter den genannten Bedingungen (Verhindern des Aufstehens) gilt die grüne Angabe
- blau definiert, wo genau das gilt
- das indigo-farbene gibt eine andere Möglichkeit der Höhenbegrenzung an.

Es ist also eindeutig geklärt, wann welche Höhe gilt, und wo sie alles gemessen werden muss.


Das blaue ist aber ja gerade nicht eindeutig. Sag' mir doch mal, wann ich vom Boden des Wagens messen muss und wann vom Sitz? S Das meinte ich.

Und die allgemeine Aussage...

ZitatBewegte, für Fahrgäste bestimmte Teile, insbesondere ausschwingende
Fahrgastsitze, müssen von anderen Teilen des Fahrgeschäftes so weit entfernt
sein, dass die Fahrgäste nicht gefährdet sind.


...ist daher so klar, dass der Fahrgast nicht gefährdet werden darf. Sowas ist eine gültige und klare Vorschrift, wie es sie heutzutage überall gibt.

@ Norbert:
Ja stimmt, allerdings ist das - meiner Meinung nach - erst neuerdings bzw. nur bei bestimmten Bahnen der Fall!
Allgemein gilt immer noch die von mir zitierte Zeile.
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Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 23:22
Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Vom Boden aus ist zu messen, wenn die Person nicht durch irgendwelche Rückhaltevorrichtungen am Aufstehen gehindert wird.
Das ganze wird im roten und im grünen Text doch eindeutig geschrieben. S

Mit Rückhaltevorrichtungliegt die Grenze bei 1,50m gemessen ab Sitz, ohne Vorrichtung bei 2m ab Boden, beides jedoch in voller Breite der Sitzfläche. (mal vereinfacht in einen Satz gepackt).

Da in den beiden vorherigen Sätzen (rot und grün) erst die Boden- (rot) und dann die Sitzregelung (grün) erklärt werden, brauchen die ja in der gemeinsamen blauen Regel nur erwähnt werden.
Hoffe, das hat alles aufgeklärt. S
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Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  09.04.2008 Mittwoch, 09. April 2008 23:53
Avatar von Küppi Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Christian Küppers

Deutschland . NW
S

Oh ja tatsächlich. Jetzt hab' ich es. S
Ich habe einfach was übersehen. Naja gut, kann mal passieren.

Aber Tatsache ist, dass im Temple wohl kein Verstoß gegen diese Vorschrift vorliegt. S
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ACC Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  10.04.2008 Donnerstag, 10. April 2008 00:10
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Dennis
Dortmund
Deutschland . NW
Darauf kommt ihr jetzt? Die Bahn dreht seit 1988 ihre Runden und der TÜV wird sie sich sicher 1-2 mal angeguckt haben in den Jahren *g*

Dennis
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Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  10.04.2008 Donnerstag, 10. April 2008 00:11
Too-Mass Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Na endlich verstehst du mich. S

Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass sich das PHL im TotNh sich nicht an die geltenden Vorschriften hält, zumal ja bei entsprechendem Verdacht leicht nachgeprüft werden kann. Und da Achterbahnen ja regelmäßiger Kontrolle des TÜV unterliegen, ist es doch recht unwahrscheinlich. Aber mal was anderes: Ich habe mich mal mit einem auf 1,50 eingestelltes Bandmaß auf eine Bank gesetzt und dieses Bandmaß so weit in die Luft gehalten, wie ich konnte. Ich mit meinen knapp 185cm Körpergröße und nicht extrem langen Armen ausgestattet konnte das Bandmaß so weit in die Luft heben, dass es komplett die Bank verließ, das heißt, wenn ich mich strecke, komme ich über das Lichtraumprofil hinaus. Da ich so etwas in einer Achterbahn aber nicht mache und ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand hier aus dem Forum machen würde ( S ), halte ich es für nahezu unmöglich, ohne größere Mühe dort an etwas zu stoßen, wenn das LRP eingehalten wurde.
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Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  10.04.2008 Donnerstag, 10. April 2008 00:17
Avatar von Küppi Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Christian Küppers

Deutschland . NW
Also ich bin 1,87m groß. Habe vorhin auch mal ausprobiert:
Wenn ich aufrecht sitze bin ich von Sitzoberfläche bis Oberkante Kopf etwa einen Meter hoch. Mein ausgestreckter Arm bringt nochmal ca. 50cm dazu. Wenn ich mich also richtig lang machen würde (und das ist ja manchmal schon deshalb möglich, weil einen der Bügel nicht unbedingt ganz auf dem Sitz hält), könnte ich evtl. irgendwo anstoßen - einen exakten Abstand von 1,50m angenommen.

Ich gehe aber davon aus, dass der Abstand meistens deutlich mehr als 1,50m sein wird. Und selbst wenn nicht: Arme rausstrecken ist schließlich untersagt - und das nicht umsonst... S
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