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Timo Neu 07.06.2005 Dienstag, 07. Juni 2005 15:59 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Hallo! An dieser Stelle möchte ich euch einmal einen Tipp geben und euch andernfalls auch mal was fragen... Ich schieß mal los... Ich bin Euro Season Pässler vom MP und habe bis jetzt schon mehrmals ÖL vom Free Fall Tower auf meine Kleidung gehabt...! Denn der Free Fall Tower "spuckt" öfters mal Öl. Das Öl kommt von oben runter und tropft dann auf die Sitzplätze und auf die Besucher in den Sitzen... Selbst die Mitarbeiter bekommen ab und zu mal was ins Gesicht oder auf ihre Kleidung! Mit viel Mühe habe ich erreicht, das die Sitze jetzt öfters kontrolliert werden und das jede Stunde die kompletten Sitze einmal gereinigt werden. Was eigentlich zwar auch nicht wirklich was nützt, weil eigentlich öfters Öl heruntertropft und das natürlich auch während der Fahrt passiert... Aber ein wenig sicherer... Mein TIPP: Kontrolliert den Bügel auf beiden Seiten und den Sitz.... Habt ihr Ölflecken geht zum Gästeservice, der die Kleidung dann in ihre Reinigung fährt. Meine Frage: 1. Wie kann sowas passieren? So extrem wie es jetzt ist, war es die letzten Jahre nicht...! Und das Problem gibt es schon seit so ca. 3 Jahren... 2. Kann man da gegen nix tun??? Viele Grüße, Timo |
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stefanf Neu 07.06.2005 Dienstag, 07. Juni 2005 16:12 | ||||
stefanf
Deutschland . NW |
Hi Timo,
das ist mir auch schon passiert mit dem Öl. Allerdings habe ich dann ein neues T-Shirt bekommen. Mit dem Gästeservice im Movie Park habe ich nicht die besten Erfahrungen gemacht, deswegen würde ich denen auch nichts anvertrauen. Geschweige denn denen irgendwas zum Waschen geben. Das sieht man dann bestimmt nie mehr wieder. Stefan |
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Timo Neu 07.06.2005 Dienstag, 07. Juni 2005 16:18 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Ja, da muss ich dir voll und ganz zustimmen!!! Aber ich habe meine 2 Jacken nach der Reinigung zurückbekommen... Mir ist der Gästeservice total unfreundlich und arrogant entgegen getreten! Wohl ich immer nett und freundlich war... Und das schärfste ist... Ich gehe ab jetzt immer "AUF EIGENE GEFAHR" auf dem Free Fall Tower!!! Gruß Timo Viele Grüße, Timo |
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wahley Neu 07.06.2005 Dienstag, 07. Juni 2005 16:45 | ||||
wahley
Deutschland . NW |
Wenn der Tower in Zukunft nur noch "Auf eigene Gefahr" benutzt werden kann, wird der MP sicherlich nochmehr schlecht Kritik erhalten.
Also ich bin den Tower nun bestimmt auch schon an die 30zig mal gefahren, aber ich hatte noch nie Öl oder ähnliches auf meiner Kleidung! Der Gästeservice ist so ne sache. Mal sind sie freundlich, mal weiß niemand bescheid. Kleine Anekdote: Am Anfang der Saison gabts doch dieses "Missverständnis" bzw. anders ausgedrückt diese Verar***e mit den Ermäßigungsgutscheinen auf den Parkeintritt vom Saison Ticket. Außerdem funktionierte ICE AGE am ersten Tag nicht, wo ich da war! Nen Freund der fast voll bezahlen musste war natürlich geknickt , deshlab wir hin zum Gästeservice und uns beschwert! Immerhin ist dabei 3x 1,50 € raus gekommen (bzw. 20 %, wie genau man die Karten ließt) !!! Aber mit den kleinen Details hapert es halt im MP. Von manch anderen StarParks, wie Holland (Walibi World) z.b., können die sich noch ne ganz dicke Scheibe abschneiden....! Gruß Tobi Gruß, Tobi |
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Timo Neu 07.06.2005 Dienstag, 07. Juni 2005 16:52 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Das mit auf eigene Gefahr nutzen gilt auch nur für mich / bzw. für die Euro Season Pässler, "weil wir das ja schließlich wüssten..." ...... Da hattest du aber Glück..! Na ja.. ich fahre ihn auch gleich mehrmals hintereinander, da erhöht sich die Chance natürlich was abzubekommen... Und ich bin den Tower so in dieser Saison bestimmt schon 150 mal gefahren... (Weil am Anfang der Saison so leer ist.... und späten Nachmittag so nach 5 Uhr... Viele Grüße, Timo |
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sandpupser Neu 11.06.2005 Samstag, 11. Juni 2005 21:32 | ||||
sandpupser
Deutschland . NW |
Hey...
Also ich hab bis heute eigentlich nicht geglaubt, dass es irgendwie stimmt, weil ich schon oft mit gefahren bin und ich nie was abbekommen habe, aber heute hatte ne Freundin von mir nach der Fahrt Öl im Haar. War nicht weiter schlimm, weil es wie eine Strähne aussah, aber trotzdem ärgerlich... |
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Timo Neu 11.06.2005 Samstag, 11. Juni 2005 21:46 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Ja, man kann es sich wirklich erst mal nicht vorstellen... ich war heute auch wieder da... Aber ich hatte heute mal Glück.... ....hatte mal keinen Öl Fleck... Aber allerdings war es mir heut auch zu voll, so das ich nur 4 mal gefahren bin... Viele Grüße, Timo |
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bubbleskh Neu 11.06.2005 Samstag, 11. Juni 2005 22:07 | ||||
bubbleskh
Deutschland . RP |
Ich habe letztes Jahr im Holiday Park einen Ölfleck vom Freefalltower bekommen hab aber leider erst am ende des Tages gepeilt dass ich zum gästeservice hätte gehen können . Leider ging der Ölfleck nicht mehr aus meinem Pulli raus | |||
coasterlander Neu 12.06.2005 Sonntag, 12. Juni 2005 11:31 | ||||
coasterlander
Moritz Niendorf Leinfelden-Echterdingen Deutschland . BW |
Soweit ich weiß, stimmst du beim Betreten des Parks den AGBs zu und in denen steht, soweit ich weiß, drin, dass man alle Attraktionen auf eigene Gefahr benutzt. Müsste man jetzt mal abfotografieren, die Tafeln vor den Parkeingängen. Grundsätzlich sind laut AGBs ja auch Fotografieren und Filmen im Park verboten (-> HoPa). Also betrifft das ganze nicht nur dich und ist ganz normal. Man möge mich korrigieren, wenn man die AGBs findet und mal online stellen könnte. Gruß CL |
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Timo Neu 12.06.2005 Sonntag, 12. Juni 2005 12:42 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Da könntets du Recht haben.. Habe die meinten mit, das die die Sachen auch nicht mehr reinigen, ect. Habe die AGB's auf meine Rechner...: Viel Spaß beim lesen... VERKAUFSBEDINGUNGEN Für die Nutzung von Movie Park Germany (MPG) sowie aller dazugehörigen Einrichtungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Freizeitparkordnung) sowie die besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Attraktionen und Fahrgeschäfte. Gerne senden wir Ihnen diese auch auf Anfrage zu. Unabhängig hiervon verweisen wir auf die jeweiligen Aushänge an den Kassen, Eingängen, Fahrgeschäften sowie im Internet unter moviepark.de . FREIZEITPARKORDNUNG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BESUCHER DES MOVIE PARK GERMANY Herzlich willkommen bei Movie Park Germany! Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, genau zu beachten, um dadurch Missstimmigkeiten auszuschließen. 1. Parken Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen. Parkplätze, die als Behindertenparkplätze gekennzeichnet sind, dürfen nur von dem insoweit berechtigten Personenkreis unter Verwendung der entsprechenden Ausweise (Behindertenzeichen am Fahrzeug) benutzt werden. Kraftfahrzeuge, die rechtswidrig auf Behindertenparkplätzen abgestellt werden, dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird. Die Kosten der Abschleppmaßnahme sind vom Fahrzeugführer zu erstatten. Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges erhoben. Achten Sie bitte daher bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Schadenersatz kann nur gewährleistet werden, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unseres Film- und Entertainment-Parks verursacht wurde. Berechtigte Schadensersatzansprüche müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes gemeldet werden, wenden Sie sich im Zweifelsfalle an den Sicherheitsdienst am Personaleingang. 2. Eintrittspreise a) Das Gelände von Movie Park Germany (MPG) darf nur mit gültigen Eintrittskarten an dem gekennzeichneten Eingang für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. b) Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Besuch unseres Parks und freier Benutzung unserer in Betrieb befindlichen Fahrattraktionen und Shows. Mit Verlassen unseres Geländes erlischt die Berechtigung. Grundsätzlich werden Eintrittsgelder nicht zurückerstattet. Bei Ausfall von Fahrattraktionen und Shows, egal aus welchem Grund, entsteht für den Besucher kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung der Eintrittspreise. Möchten Sie nur kurz zu Ihrem Fahrzeug um etwas abzulegen oder zu holen, so lassen Sie sich bitte am Ausgang einen Stempel auf Ihre Hand geben, um anschließend wieder in den Park zu gelangen. c) Sollte aus anderen rechtlichen Gründen eine Rückerstattung geschuldet sein, so wird sie maximal die Höhe der entrichteten Eintrittsgebühren betragen (Vorlage der Originaleintrittskarten erforderlich), kann aber auch in Form von Freikarten oder Gutscheinen abgegolten werden. d) Eine Erstattung von Eintrittsgeldern kann im übrigen nur erfolgen, wenn schuldhaftes Verhalten seitens MPG nachgewiesen wird, wobei die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt wird. In Fällen höherer Gewalt sind Ansprüche ausgeschlossen. 3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen a) Hunde müssen dem eigens dafür vorgesehenen Hundehaus (Dog House) zur Betreuung gegen ein Entgelt übergeben werden. Das Mitbringen anderer Haustiere ist grundsätzlich nicht gestattet. Bitte lassen Sie keine Tiere im Fahrzeug zurück. b) Die Benutzung unserer Fahrgeschäfte erfordert unbedingt festes Schuhwerk sowie robuste Kleidung, da einige Attraktionen mit Wasser betrieben werden (siehe Punkt 6. Haftungsbeschränkung). c) Das Rauchen ist in den Gebäuden und insbesondere in den Fahrattraktionen nicht gestattet. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern o. ä. ist auf dem gesamten Gelände verboten. d) Besucher dürfen nur die für sie vorgesehenen begehbaren Wege benutzen. e) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. f) Den Anordnungen des Parkpersonals, insbesondere bei Benutzung der einzelnen Fahrgeschäfte, ist im eigenen Interesse stets Folge zu leisten. g) Schwangeren Frauen wird zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes nahegelegt auf die Benutzung der Fahrgeschäfte zu verzichten. h) Das mutwillige Lärmen und der Betrieb von Kofferradios und Kassettenrecordern ist untersagt. i) Offensichtlich alkoholisierte Personen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, sind von der Benutzung der Fahrattraktionen ausgeschlossen und können entschädigungslos vom Parkgelände verwiesen werden. Insoweit nimmt MPG das Hausrecht (siehe Punkt 10) in Anspruch. 4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Park Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die an den einzelnen Einrichtungen durch besonderen Aushang in Text oder Bild etc. ausgewiesen sind, sind von allen Benutzern vor Benutzung der jeweiligen Einrichtung zu lesen und stets zu beachten. Darüber hinaus sind die besonderen Anweisungen des Bedienungspersonals stets zu beachten. Sollten Sie die Benutzungshinweise und Bedienungsanweisungen, sowie die Anweisungen des Bedienungspersonals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsvorschriften oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Beschädigung entstehen. Filmaufnahmen zu privaten Zwecken sind erlaubt. Die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Showabläufen zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung. 5. Aufsichtspflicht Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für die hierdurch verursachten Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 6. Haftungsbeschränkungen Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Für folgende Situationen bzw. Schäden übernehmen wir keine Haftung: a) Bei Benutzung einiger unserer Fahrgeschäfte können Sie durchnässt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Gegenstände mitzunehmen, die Wasserschäden erleiden könnten (z. B.: Fotoapparate, Videokameras etc.). Kleidungsstücke, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar oder beschädigt werden, sind ebenso wie Fotoapparate, Videokameras etc. nicht ersatzfähig. b) Für Gegenstände, die in Schließfächern des Parks zur Aufbewahrung hinterlegt werden, übernimmt der Park keine Haftung. c) Für verloren gegangene Gegenstände bzw. für fehlende Gegenstände nach Übergabe im Fundbüro des Parks übernehmen wir keine Haftung. Es ist nicht möglich, Großfahrgeschäfte zur Wiederbeschaffung anzuhalten oder auszuschalten. 7. Schadensmeldungen Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, dem Gästeinformationsbüro auf dem Hollywood Boulevard oder unserer Erste-Hilfe-Station, wenn es sich um Personenschäden handelt. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt. 8. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen. 9. Diebstahl Jeder Diebstahl im Park führt zur polizeilichen Anzeige durch das Parkpersonal bzw. den Sicherheitsdienst. 10. Hausrecht Der Park ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittsausweise auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Dies gilt auch für Inhaber einer Jahreskarte der StarParks Gruppe. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht auch dann nicht, wenn die Tages- oder die Jahreskarte eingezogen werden. Und nun wünschen wir Ihnen einen spannenden und hollywoodreifen Tag im Movie Park Germany! Andreas Stickel Geschäftsführer Viele Grüße, Timo |
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Wolfgang Neu 12.06.2005 Sonntag, 12. Juni 2005 19:10 | ||||
Wolfgang
Wolfgang Müller Würselen Deutschland . NW |
a) Bei Benutzung einiger unserer Fahrgeschäfte können Sie durchnässt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Gegenstände mitzunehmen, die Wasserschäden erleiden könnten (z. B.: Fotoapparate, Videokameras etc.). Kleidungsstücke, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar oder beschädigt werden, sind ebenso wie Fotoapparate, Videokameras etc. nicht ersatzfähig. b) Für Gegenstände, die in Schließfächern des Parks zur Aufbewahrung hinterlegt werden, übernimmt der Park keine Haftung. c) Für verloren gegangene Gegenstände bzw. für fehlende Gegenstände nach Übergabe im Fundbüro des Parks übernehmen wir keine Haftung. Es ist nicht möglich, Großfahrgeschäfte zur Wiederbeschaffung anzuhalten oder auszuschalten. Wie man sieht, steht da nichts von verschmutzung der Kleidung. Also das würde ich mir nicht gefallen lassen, denn die Matarbeiterin kann dir sagen was sie will, solange es nicht in den AGB´s steht kann dir das egal sein. Außerdem ist die Sache mit dem Satz "Auf eigene Gefahr" nicht erledigt. Wenn dann müsse der Satz" Für Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidung übernehmen wir keine Haftung" da stehen. Diesen Satz habe ich schon bei einigen Freizeitpark oder Kirmesattraktionen gesehen(aber eben nicht im MP). MfG W.Müller |
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Timo Neu 12.06.2005 Sonntag, 12. Juni 2005 19:47 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Ohh interessant...! Aber sich mit dem Gästeservice anlegen??? Die können einen doch locker aus dem Park schmeißen, oder??? Und gerade bei mir mit meinen 14 Jahren... Gruß Timo Viele Grüße, Timo |
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Wolfgang Neu 12.06.2005 Sonntag, 12. Juni 2005 20:52 | ||||
Wolfgang
Wolfgang Müller Würselen Deutschland . NW |
Die können einen doch locker aus dem Park schmeißen, oder??? Nö eben nicht! Steht auch in den ABG´s wann die einen rauswerfen dürfen: 10. Hausrecht Der Park ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittsausweise auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen Aber sich mit dem Gästeservice anlegen??? [...] Und gerade bei mir mit meinen 14 Jahren... Das ist natürlich das Problem. Nimm doch einfach einen "Erwachsenen" mit. Und der Satz "Kann ich bitte mal ihren Vorgesetzten sprechen" bewikt dann machmal Wunder.... MfG W.Müller |
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Coastermaster Neu 13.06.2005 Montag, 13. Juni 2005 07:08 | ||||
Coastermaster
Volker Deutschland . NW |
Also, da hat das Alter eher weniger mit Recht zu tun.
Und warum sollten die jemanden rauswerfen? Da hilft nur eins, den Vorgesetzten verlangen und sich über diese Person beschweren, danach die Verbraucherzentrale einschalten oder den TÜV benachrichtigen, dann wenn eine Attraktion Öl verliert, dann ist das sicherlich nicht normal und hat irgendwo eine Leckage, die behoben werden sollte. Verschmutzte Kleidung ist ja ok, aber was ist, wenn das mal ins Auge geht??? Das wird teuer. |
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Bubu Neu 13.06.2005 Montag, 13. Juni 2005 09:41 | ||||
Bubu
Stefan Berlin Deutschland . BE |
Das Öl soll angeblich von den Laufrädern kommen, die für die Drahtseile zuständig sind. Natürlich müssen diese geölt werden, da die Reibung ziemlich stark ist. Aber ich frage mich, warum der Thread hier plötzlich erschienen ist, da dieses Problem eigentlich zum größten Teil schon behoben worden ist. Okay, kann natürlich sein, dass man nach dem letzten größeren Wartungsgang vor einigen Wochen mal wieder was umgestellt hatte. Ich persönlich aber habe dieses Problem seit schon fast einem Jahr nicht mehr wahrnehmen können (zum Glück). | |||
Coastermaster Neu 13.06.2005 Montag, 13. Juni 2005 10:08 | ||||
Coastermaster
Volker Deutschland . NW |
Also, um die Laufräder geschmeidig zu machen, nehmen die wohl eher ein Fett und kein Öl.
Und auch da gibt es hochviskose Mittel, die nicht tropfen sollten. Vielleicht sollten die mal den Lieferanten wechseln. |
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Timo Neu 13.06.2005 Montag, 13. Juni 2005 14:00 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Die können einen doch locker aus dem Park schmeißen, oder??? Nö eben nicht! Steht auch in den ABG´s wann die einen rauswerfen dürfen: 10. Hausrecht Der Park ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittsausweise auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen Das hast du eigentlich recht... Aber sich mit dem Gästeservice anlegen??? [...] Und gerade bei mir mit meinen 14 Jahren... Das ist natürlich das Problem. Nimm doch einfach einen "Erwachsenen" mit. Und der Satz "Kann ich bitte mal ihren Vorgesetzten sprechen" bewikt dann machmal Wunder.... MfG W.Müller Viele Grüße, Timo |
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Timo Neu 13.06.2005 Montag, 13. Juni 2005 14:03 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Da hattest du wirklich Glück..! Ich habe es schon ganz oft gehabt... Viele Grüße, Timo |
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Timo Neu 28.06.2005 Dienstag, 28. Juni 2005 16:53 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
Noch mal ne Frage.... Wie nett war der Gäste Service zu euch? Gruß, Timo Viele Grüße, Timo |
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Sybex Neu 28.06.2005 Dienstag, 28. Juni 2005 17:10 | ||||
Sybex
Simon Deutschland . NW |
naja wo ich mal rein gegangen bin haben die nur blöd geguckt ...
und dann habe ich gesagt, ich möcht gerne die "wahl zettel" abgegeben (von der aktion mit den Sticker) die wollte mir erst keine geben .. dann habe ich kurz gewartet .. und nachgefragt, was mit den stickern ist .. haben sich aber entschuldigt ... |
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GROBI Neu 29.06.2005 Mittwoch, 29. Juni 2005 22:05 | ||||
GROBI
Frank Deutschland . SH |
Vom Gyro Drop SCREAM habe ich leider auch noch Ölflecken auf meiner Jacke.
Es passierte in der vergangenen Saison. Als ich ausgestiegen war hatte ich im Nackenbereich Ölspritzer. Beschwert hatte ich mich aber nicht darüber beim Park. Nächstes Mal ziehe ich eben ein billigen Pulli an! |
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wahley Neu 30.06.2005 Donnerstag, 30. Juni 2005 09:13 | ||||
wahley
Deutschland . NW |
habe das mit dem öl auch schon bei scream erlebt. bin dannach zu GästeService und habe ne Schadensmeldung ausgefüllt. Ansich lohnt sich der Aufwand ja schon fast nicht, aber so wie es aussieht, passiert das bei denen im HP öfter. Alleine die Tatsache das keiner mich gefragt hat: Wie kann das denn bitte da passieren! und ich auch direkt diesen Schadensberichtbogen bekommen habe.
Werde das t-shirt mal waschen, wenn es dann nicht weg ist, dann schicke ich das shirt rauf, so wie es in dem bogen steht. Denke das ich den Kaufpreis zu 100% ersetzt bekomme. Gruß Tobi P.S: Aber im MP ist mir das nach wie vor noch nie passiert!!!! Gruß, Tobi |
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Timo Neu 02.07.2005 Samstag, 02. Juli 2005 20:45 | ||||
Timo
Timo Michelchen Datteln Deutschland . NW |
Moinsen Onrider,
An dieser Stelle möchte ich mich einmal ausdrücklich bei einer MAin vom Gästeservice des Movie Parks entschuldigen!!! Ich hatte in meinem zweiten Text ihren Namen und einen nicht ganz so netten Satz gesagt, den Sie verständlich nicht ganz so gut fand... ENTSCHULDIGUNG!!! Aber bitte verstehe auch, dass ich natürlich sauer war und du mich nicht gerade sehr nett behandelt hast und mich zusammen mit B. als Lügner hingestellt hast. Aber deine Kollegen haben mir "die Augen geöffnet" und ich sehe nun ein, das ich deinen Namen und so einen Satz jedenfalls nicht öffentlich hier rein schreiben sollte... Ich hoffe du nimmst meine Entschuldigung an! Viele Grüße an alle des GS! Man sieht sich... Vlt. sogar schon am SO... Timo Viele Grüße, Timo |
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flori89 Neu 20.01.2007 Samstag, 20. Januar 2007 13:53 | ||||
flori89
Florian Deutschland . SN |
Man sieht ja bei Scream im HeiPa auch am gesamten Turm, vorallem im unteren Bereich überall Ölspritzer und auf den Sonnenschirmen beim Screamimbiss sind auch überall Ölspritzer drauf. | |||
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