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Tagespresse - Schausteller verurteilt

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JUK Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  29.01.2004 Donnerstag, 29. Januar 2004 12:43
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Jens Uwe Kupka
Lensahn
Deutschland . SH
aus dem Trostberger Tagblatt vom 29. 01. 2004

Traunstein: Frau mit Elektrokabel gedrosselt



Traunstein. Seit langem waren ein 50-jähriger Schausteller aus München und seine drei Jahre ältere Lebensgefährtin ein Paar. Sie half ihm in seiner Schießbude und war mit ihm im Wohnwagen unterwegs. Auf dem Volksfestplatz in Mühldorf fand die Beziehung ihr Ende: Während eines Streits am Morgen des 30. August 2003 und unter Einfluss von reichlich Alkohol schlang der 50-Jährige seiner Freundin ein Elektrokabel um den Hals. Das Opfer konnte sich befreien. Der Mann versuchte es ein zweites Mal, ehe der 53-Jährigen die Flucht aus dem Wohnwagen gelang.

Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Karl Niedermeier verhängte gegen den rabiaten Angeklagten am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Das Paar hatte am Vorabend mit anderen Personen auf dem Volksfestplatz bis ungefähr Mitternacht mit viel Bier gefeiert. Nach der Rückkehr in den Wohnwagen ging es mit Wein aus einer Fünf-Liter-Flasche weiter. Der Angeklagte, vom Naturell her sehr herrschsüchtig und dominant, suchte immer wieder Streit. Einige Male forderte er die Freundin auf, "sofort" den Wohnwagen zu verlassen. Diese weigerte sich. Um die Frau weiter zu drangsalieren, schmierte der 50-Jährige ihr Senf und Meerrettich in die Haare. Dem Befehl, sich die Haare zu waschen, folgte die 53-Jährige nicht. Ihre "Beweislage" verschlechtere sich dadurch, sagte sie.

Der angetrunkene Mann forderte dann, die Freundin solle den Schwager anrufen, damit sie dieser abhole. Die Lebensgefährtin hatte "panische Angst" und wollte via Handy die Polizei anrufen. Da geriet der Schausteller noch mehr in Rage. Er schubste die 53-Jährige in das Schlafabteil des Wohnwagens, prügelte sie, schrie mehrfach, er werde sie "umbringen", ihr "die Knochen brechen" und griff dann zu einer über der Garderobe hängenden Dreifachsteckdose, an die eine Lampe und ein Fön angesteckt waren. Den "Kabelsalat" - so die Zeugin - schlang der Angeklagte um ihren Hals und zog zu. Sie konnte eine Hand darunter schieben, das Kabel lösen und sich irgendwie befreien. Zwei Streifenwagen der Polizeiinspektion Mühldorf brachten das Paar in die Dienststelle. Die Blutproben ergaben 2,17 Promille beim Angeklagten und 1,7 Promille bei der Geschädigten.

Der Angeklagte blieb nach der Tat zunächst auf freiem Fuß. Bei Beginn des Münchener Oktoberfests, für das er mit seinem Schießstand gemeldet war, klickten die Handschellen. Ab 20. September 2003 saß der 53-Jährige in Untersuchungshaft.

Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum Gabersee explorierte ihn dort aus psychiatrischer Sicht. Der Schausteller habe "eine gewisse Alkoholproblematik" eingestanden. Zu Tage kamen auch frühere Vorfälle in Straubing und Nürnberg, bei denen die 53-Jährige allerdings jeweils ihre Strafanträge zurück genommen hatte. Dr. Gerl konnte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zur jüngsten Tatzeit nicht ausschließen - wegen seiner Impulsivität unter Einfluss von Alkohol.

Die 53-Jährige schilderte, sie habe an dem Tag in Mühldorf große Angst entwickelt. Der Mann sei "voller Hass" gewesen. An Einzelheiten vermochte sie sich vor dem Schwurgericht nicht mehr recht erinnern. Aus heutiger Sicht glaube sie nicht, dass der Angeklagte sie habe wirklich umbringen, sondern eher habe einschüchtern wollen. So stützte sich das Gericht dann stark auf ihre Aussagen vor der Polizei und der Ermittlungsrichterin.

Staatsanwalt Björn Pfeifer plädierte wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Von "unklaren Punkten in der Überzahl" sprach der Verteidiger, Berthold Braunger aus München, in seinem Plädoyer auf eine zweijährige und zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Sein Mandant habe "nach außen einen harten Kern", sei aber "nach innen weich zu betrachten". Zu verurteilen sei er - wegen des fehlenden Tötungsvorsatzes - "nur wegen gefährlicher Körperverletzung". Dem folgte das Schwurgericht.kd
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Sebastian Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  29.01.2004 Donnerstag, 29. Januar 2004 12:57
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Düsseldorf
Deutschland . NW
ZitatDr. Gerl konnte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zur jüngsten Tatzeit nicht ausschließen - wegen seiner Impulsivität unter Einfluss von Alkohol.



Das ist typisch Deutschland wo Alkohol die Schuldfähigkeit vermindert.

kopfschüttelnde Grüße

Sebastian
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JUK Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  29.01.2004 Donnerstag, 29. Januar 2004 13:01
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Jens Uwe Kupka
Lensahn
Deutschland . SH
Ich finde eigentlich viel schlimmer, das jemand der eine Alkoholabhängigkeit zugibt, eine Schießbude betreiben darf oder betrieben hat... 0 gefällt das
KloBoBBerLe Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  29.01.2004 Donnerstag, 29. Januar 2004 13:54
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David
Neuenstadt am Kocher
Deutschland . BW
JUKIch finde eigentlich viel schlimmer, das jemand der eine Alkoholabhängigkeit zugibt, eine Schießbude betreiben darf oder betrieben hat...


Allerdings! S

So etwas ist echt der Hammer, aber wir als "normale" Leute können da eh nicht viel ausrichten... S
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EmilyErdbeer Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  04.02.2004 Mittwoch, 04. Februar 2004 22:26
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Nici Köhrmann

Deutschland . NI
@Juk
So sollte man das nicht sehen
Dann darfste auch keinen Schießwagen auf einem Schützenfest betreiben
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