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Autor | Nachricht | Aktionen | ||
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hermann3003 Neu 13.08.2006 Sonntag, 13. August 2006 14:42 | ||||
hermann3003
Hermann Josef B... Ingelheim am Rhein Deutschland . RP |
Man kann ja auch mit dem ÖPNV kommen und braucht dann keinen Parkplatz. Außerdem ist die Parkplatzgebühr nur für das zur Verfügung stellen eines Parkplatzes, ohne jegliche Versicherung. |
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darkon Neu 13.08.2006 Sonntag, 13. August 2006 14:49 | ||||
darkon
Deutschland . HE |
Eben, die Parkplätze sind exakt genauso obligatorisch wie die Schliessfächer. Mann kann ja auch ohne den Rucksack kommen, und braucht dann kein Schliessfach. Außerdem ist die Schliessfachgebühr nur für das zur Verfügung stellen eines Schliessfaches.... Wie das mit den Versicherungen aussieht weiß ich jetzt spontan gar nicht. Hat jemand eine Ahnung ob die Inhalte der Schließfächer versichert sind oder nicht? |
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GerhardL Neu 13.08.2006 Sonntag, 13. August 2006 15:44 | ||||
GerhardL
Gerhard Deutschland . HE |
Ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Aber wo ist genau das denn überhaupt der Fall?
Ger 'An der Garderobe keine Haftung' hard |
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crazyx Neu 13.08.2006 Sonntag, 13. August 2006 16:28 | ||||
crazyx
Robin Dortmund Deutschland . NW |
Zumindest die Schließfächer in Alt-Berlin sind meiner Erinnerung nach videoüberwacht.
Das ist zwar keine "Versicherung", aber eigentlich dürfte da nichts passieren. Aber diese ganzen Preisvergleiche sind doch letztlich unsinnig. Hier in Dortmund zahle ich für ein kleines Schließfach am Hbf 2,- € - und kann dann nicht mal einen Spinning Coaster fahren. Für 3,- € Parkgebühr muss ich am Flughafen meinen Wagen nach einer Stunde wieder abholen, in der Innenstadt reicht´s je nach Lage für 2-4 Stunden. Und? Was bedeutet das für die Situation im Phantasialand? Richtig: nix. Und, übrigens: "Die Garderobe kann gegen Zahlung einer Gebühr im Foyer bei dem Garderobenpersonal abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke. Die Mitnahme von Mänteln, dicken Jacken, Schirmen, Rucksäcken, Stöcken (mit Ausnahme von Gehhilfen), großem Gepäck und sperrigen Gegenständen sowie von Tieren (außer Blindenhunden) in den Konzertsaal ist untersagt." ... beispielhaft mal übernommen aus den AGB der Dresdner Philharmonie. Es ist also im Entertainment-Bereich keinesfalls unüblich, auch von Besuchern, die bereits "Umsatz generiert" haben, eine Gebühr für die Unterbringung "unnötiger" Kleidungsstücke zu erheben. |
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GerhardL Neu 13.08.2006 Sonntag, 13. August 2006 17:20 | ||||
GerhardL
Gerhard Deutschland . HE |
Ich war gestern in Brühl und habe da ein Schliessfach in Alt-Berlin mit 2 EUR gefüttert. Ich meine, ich hätte dort tatsächlich aus dem Augenwinkel heraus auch den üblichen "Disclaimer" gelesen. Kamera mag es geben, halte ich auch für sinnvoll... auch wenn der Park nicht haftet, es schreckt zumindest ab und wenn aufgezeichnet wird, dann gibts sogar nette Bilder für die Polizei.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung um den einen Euro auch nicht wirklich. Das Beispiel Garderobengebühr ist gut... ich ergänze das dann auch noch um die "Disse". Eintritt, teure Getränke und dann noch ein Euro für die Garderobe... so ist das halt. Mir persönlich sind nach 200km hin, 200km zurück, 3 EUR Parkgebühr und 28 (bzw 14) EUR Eintritt plus Verpflegung die 2-3 EUR die im Verlauf im Schliessfach landen eigentlich ziemlich egal. So ähnlich gehts wohl vielen. Gerhard |
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