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Wer haftet bei einem Unfall im einem Freizeipark ?

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ricardo Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  04.07.2006 Dienstag, 04. Juli 2006 13:33
ricardo Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . BE
Hallo alle zusammen!

Ich wollte mal gerne wissen wer eigentlich haftet, wenn etwas bei einer Attraktion passiert?
Vorrausgesetzt man benutzt das Gerät ordnungsgemäß und es ist ein Fehler des Parkes.

Ich hör nämlich ab und zu mal, dass das Betreten der Attraktionnen auf eigene Gefahr verläuft.

Kann mir da jemand eine genau Auskunft geben ?
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darkon Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  04.07.2006 Dienstag, 04. Juli 2006 13:54
darkon Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Wenn der Unfall aufgrund von Fehlbedienung durch das Personal oder durch einen Fehler der Anlage passiert, ist der Park bzw. dessen Versicherung zahlungspflichtig.

Wenn der Besucher hingegen die Sicherheitsvorschriften nicht einhält etc. hat er Pech gehabt und kann unter Umständen auch noch belangt werden (falls der Park Verlust hat durch dessen Verschulden).


Man kann sich nicht durch Schilder vor den Folgen der eigenen Fehler schützen S
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nausea Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  04.07.2006 Dienstag, 04. Juli 2006 14:01
Avatar von nausea nausea Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . NI
Der Betreiber haftet in der Regel dann, wenn Du nicht fahrlässig gehandelt hast.

Wenn der Kunde die Sicherheitshinweise missachtest, so handelt er in aller Regel grob fahrlässig (z.B Person mit Herzfehler auf Achterbahn).
Also bei Gelegenheit die ganzen Sicherheitstafeln ruhig mal durchlesen (Hände an die Haltegriffe, Arme herausstrecken verboten usw.)

Gruß,
Werner
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darkon Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  04.07.2006 Dienstag, 04. Juli 2006 14:14
darkon Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Bei höherer Gewalt haftet der Park glaub ich nicht.

Also bei einem Erdbeben besser keine Bahn mehr fahren S
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