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DJSonic Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 14:52 | ||||
DJSonic
Markus Kluth Alsdorf Deutschland . NW |
Im Rahmen der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen DSVGO habe ich den unten stehenden Artikel gefunden. Ich möchte euch bitten sich diesen durchzulesen, auch wenn er lang ist. Aber meiner Meinung nach fasst er recht gut zusammen was nun Sache ist.
Klar, wenn ihr Bilder im Park macht ist das erstmal für euch privat, aber in dem Moment, wo ihr sie bei Facebook, Twitter, Instagram oder halt auch bei onride.de hochladet, sind die öffentlich und unterliegen der DSVGO. Wobei es hier bestimmt wieder Auslegungssache ist. Nach meiner Auffassung ist also Fakt ab dem 25. Mai 2018: Macht ihr eine digitale Photographie mit Bewegungsdaten usw. (so wie es jedes Smartphone macht) und darauf ist auch nur eine lebende Person erkennbar (also im Zug von einer Achterbahn oder im Hintergrund bei einem Selfie), dann müsst ihr vor der Veröffentlichung dieses Bildes die schriftliche Genehmigung exakt dieser Person dazu haben. Wie gesagt, dass ist mein Verständnis der ganzen Angelegenheit. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand (ich denke, dass sich hier die richtigen Leute angesprochen fühlen) schreibt "alles Mumpitz". Quelle: ipcl-rieck.com wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html |
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Runner Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 17:02 | ||||
Runner
Dominik Leinen Beilingen Deutschland . RP |
Also was ich jetzt so auf die Schnelle gelesen habe: Nix genaues weiß man nicht...
Es scheint aber wohl so, dass das KUG auch unter der neuen DSGVO weiter gilt und angewendet wird. Ich habe jetzt nur ein paar Seiten überflogen und weitestgehend so verstanden, dass die Panikmache doch etwas übertrieben ist. Ich jedenfalls werde meine Bilder genauso machen und veröffentlichen wie bisher auch. Ohne das Beiwerk um Einwilligung zu fragen. Wenn dann jemand klagen will, kann er das ja von mir aus tun. Als ob die Leute das Internet nach Fotos von sich durchforsten, um den Urheber zu verklagen... Aber aktuell bin ich ja eh safe, meine Bilder sind schließlich alle schon vor Inkrafttreten dieser DSGVO entstanden. Und vielleicht haben die Gerichte die Sache auch schon längst geklärt, bis ich mit den jetzt anstehenden Berichten durch bin. |
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Desaster Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 17:38 5 gefällt das | ||||
Desaster
Deutschland . NW |
Tschüss onride, Facebook, Twitter, Youtube. War schön mit euch, Internet wird dann in Kürze abgeschaltet.
Ich lasse mich von der allgemeinen Panikmache auch nicht anstecken und beobachte einfach mal, was ab dem 25. Mai so passiert. Denn dann dürfte es ja auf Facebook, Twitter, Youtube und hier tatsächlich sehr langweilig werden ohne die ganzen Fotos, die man dann ja nicht mehr veröffentlichen darf. Abwarten. Wo kein Kläger...und so weiter. Das wird so nicht funktionieren. Und das wird man auch ganz schnell merken. Bin mal gespannt, was die Gerichte dazu sagen, wenn sie sich täglich mit tausenden von Fotos beschäftigen müssen, weil irgendwo am Rand ganz hinten jemand steht, der da nicht gesehen werden möchte. Das wird lustig! Spaß beiseite. Klar werde ich das ganze beobachten, wie sich das entwickelt aber ich bin mir sicher, das sich gerade in unserem Bereich nicht viel ändern wird. Lassen wir den Tag erstmal kommen. |
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stefanf Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 18:32 | ||||
stefanf
Deutschland . NW |
Mich würde ja mal interessieren wie die Parks das mit Ihren automatischen Fotoanlagen machen. Dort wird ja auch fotografiert, ohne eine schriftliche Erlaubnis zu haben. | |||
Frossi Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 18:41 | ||||
Frossi
Deutschland . RP |
Musst in Zukunft deine Eintrittkarte unterschreiben, auf der eine Verzichtserklärung steht.
Im Ersten Moment war ich auch etwas geschockt. Typisch Panikmache halt. Aber es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht. Ich denke da wie meine Vorredner, erstmal muss einer einen ja finden und dann erfolgreich verklagen. Privatpersonen wird das kaum betreffen. Aber ich hab auch schon von Bekannten gehört, die jetzt ihr Kirmeshobby hinhängen, weil sie "Angst vor Millionenklagen am laufenden Band" - also Panik ist angekommen. |
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stefanf Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 18:47 | ||||
stefanf
Deutschland . NW |
Soweit ich das Thema DSGVO verstanden habe ist es mit einer Unterschrift auf der Eintrittskarte, oder es einfach in die Parkordnung zu schreiben nicht getan. Man darf solche Sachen nicht koppeln. | |||
Maliboy Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 19:40 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Jetzt weißt Du, warum das PHL bei TARON drauf verzichtet hat Spass beiseite. Fotografie war schon immer ein heikles Thema und schon vor der DSGVO gab es ja das BDSG war an sich auch schon einverständniserklärungen etc. verlangt hat. Aber die Gerichte haben da halt oft auf die KUM verweisen/gehört. Ob die Gerichte die DSGVO nun ansetzen werden, muss also erst mal die Praxis zeigen. Ich denke mir das da am ende in Gesunder Mittelweg gegangen wird. Die Sache ist ja an sich auch viel komplizierter. Als Privat Person hast Du ja erst einmal überhaupt kein Problem mit den Bildern. Hier ist alles save. Kompliziert wird die Sache wenn Du sie hier bei onride Hochlädst. Hier kommt nämlich dann der Interpretationspsielraum. Im Zuge von Journalisten Artikeln (was bei den Fakten die Du oft lieferst bei Dir bestimmt durch kommt) sieht es nämlich anders aus, als wenn die Bilder eine Art Werbung darstellen. Darum sehe ich bei den Parkberichten jetzt auch nicht das ganz große Problem, so lange man ein wenig vorsicht walten lässt. Beispiel wäre ein Foto mit Tele einer Achterbahn, wo man evtl. ein Angstverzerrtes Gesicht der Mitfahrenden in Großaufnahme sehen kann. Dagegen sehe ich bei einen Zugbild die Fahrgäste immer noch als Beiwerk. Das werden zwar einige Abmahnanwälte anders sehen, aber hier muss man dann mal schauen, wie es weiter geht. Sagen wir so: Als jemand der das Thema auch nur mal Überflogen (und darum bitte alles hier als MEINE Persönliche Interpretation/Meinung aufnehmen und nicht als den Standpunkt von onride.de) denke: Eine Unterschrift, das man die AGBs gelesen und Verstanden hat (oder Online expliziet ein Haken) ist OK. Aber es einfach nur reinzuschreiben nicht. Der User mit schon Aktiv werden. Und der Punkt darf natürlich nicht in einen Paragraphenjungel versteckt sein. Tschau Kai |
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Frossi Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 19:44 | ||||
Frossi
Deutschland . RP |
Darf ein Abmahnanwalt denn im Namen einer ihm unbekannten Person tätig werden ohne von ihr den Auftrag bekommen zu haben?
Die Befürchtung scheint einigen im Kopf zu kreisen. |
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Maliboy Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 19:58 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Sagen wir mal so. Bei Ebay war/ist es so. Hier flattert ja schon gerne eine Abmahnung ins Haus, wenn Du ein Offizielles Foto der Produkthomepage verwendest. Und der Kläger ist seltens der Hersteller.
In wie weit das nun aber auch bei Privaten Bildern gilt, vermag ich nicht zu beurteilen. Vor einer Abmahnung müsste der Abmahnende Anwalt ja erst mal prüfen, ob man nicht doch eine einverständniserklärung hat. Nur auf den Verdacht hin, das die nicht vorliegt (z.B. weil man einen Belebten Platz fotografiert hat, wo 100 Leute drauf sind) dürfte da nichts gehen. Betonung liegt aber auf Dürfte, weil die Abmahnkanzeleien liegen schon auf der Lauer... Tschau Kai |
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Bends Neu 08.05.2018 Dienstag, 08. Mai 2018 20:20 3 gefällt das | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Alles Mumpitz. | 3 gefällt das | ||
multimueller Neu 11.05.2018 Freitag, 11. Mai 2018 05:58 3 gefällt das | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Mein Stichwort. Mit der DSGVO ist es so, wie mit jedem anderen neuen Gesetz. Auf der einen Seite melden sich im Vorfeld die üblichen Propheten der Apokalypse zu Wort - auf der anderen Seite stehen die verschreckten Häschen, die jetzt bitteschön ex tunc hundertprozentige Rechtssicherheit wollen. Fakt ist, dass bereits jetzt jedes Foto, das im Internet hochgeladen wird, potenziell gegen eine Reihe von Gesetzen verstößt: UrhG, JuSchG, MarkenG, Art 1 & 2 GG um nur ein paar zu nennen. Ob da die DSGVO in Verbindung mit den im Foto enthaltenen GPS-Koordinaten eine zusätzliche signifikante Bedrohungslage aufreißt, darf bezweifelt werden. Ja. Die DSGVO ist ein ungewöhnlich dilettantisch konstruiertes Gesetz (und wenn daran jemand Schuld hat, ist das weniger die GroKo sondern vielmehr der federführende Initiator, ein ex EU-Grüner). Ja. Die DSGVO hat das Potenzial, jedes geschäftlich genutzte Telefon rechtswidrig zu machen (die Liste der verpassten Anrufe kann als potenziell einwilligungspflichtige Speicherung der Telefonnummer des Anrufenden gewertet werden, Art 6 (1) a DSGVO ). Ja. Die DSGVO wird ihr eigentliches Ziel (Facebook) verfehlen, solange die irischen Datenschutzbehörden weiterhin im Dornröschenschlaf verharren. Drollig finde ich, dass sich die Diskussion auf eine mögliche datenschutzrechtliche Problematik der digitalen Fotografie konzentriert, kaum ein Fotograf sich aber Gedanken über die unzulängliche Datenschutzerklärung seiner Homepage macht oder den Fakt, dass die ganze Website bei einem US-amerikanischen Unternehmen gehostet wird und die Verarbeitung des Kontaktformulars in den USA geschieht. Oder eine E-Mail-Adresse bei Google hat. Oder leidenschaftlich über das Wie und Warum der Einbindung von Google Analytics schwadroniert, sich aber nie die Frage stellt, ob und wozu er Benutzertracking überhaupt braucht. Wer Fotos veröffentlicht, wer ein Internetforum betreibt, wer sich in irgendeiner Weise am öffentlichen Diskurs beteiligt, verschlechtert seine juristische Position. Ist so, war immer schon so und wird sich in Zukunft immer weiter verstärken. Ansonsten halte ich es mit Otto von Bismarck: "Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." |
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Imagination Neu 11.05.2018 Freitag, 11. Mai 2018 08:47 | ||||
Imagination
Thomas Meyer Lohmar Deutschland . NW |
Hallo alle zusammen,
wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei der ganzen Geschichte ja eigentlich gar nicht ums Bild (analog stellt ja z.B. auch kein Problem dar) sondern um die Datensätze die die Kamera zusätzlich speichert (exif). Mir stellen sich in diesen Zusammenhang folgende Fragen: 1. Wie wichtig sind dies Daten für den Photografen? 2. Wenn die Kamera diese Daten nicht speichert (Stichwort "spezielle Kameras für Eventphotographie")? 3. reicht es eventuell schon aus diese Daten vor der Veröffentlichung zu löschen, ähnlich den drei XXX bei Telefonnummern im Einzelverbindungsnachweis? 4. gehören Onlineportale mit Redakteuren eventuell schon zur Presse? Ein paar Gedanken Thomas |
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Maliboy Neu 11.05.2018 Freitag, 11. Mai 2018 11:10 1 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Also, das es hier nur um GPS Daten geht, höre ich an sich zum ersten mal. Macht in meinen Augen auch keinen Sinn, weil, wenn z.B. ein Sportfotograf ein Foto vom Zieleinlauf fotografiert und im Hintergrund die Jubelnde Menschenmenge klar erkennbar ist (und auch die Personen in der Menschenmenge), dann brauche ich ja wohl keine GPS Daten.
Oder man Fotografiert ein Wahrzeichen mit den Menschen davor. Aber ich glaube, genau da liegt das Problem: Frage 3 'Experten' zu diesen Thema und du bekommst drei Antworten. multimueller hat es schon ganz richtig festgestellt. An sich war und ist es schon immer Kritisch. Mal ein beispiel was mir ein Rechtsanwalt bei einen Medienrechtsseminar erzählt hat (ist schon ein paar Jährchen her). Es ging darum, das ein Mann ein Kreisligaspiel (ich meine es war Kreisliga, vielleicht war es auch was höheres) seine Frau gefilmt hat. Das hat er zusammen geschnitten und in einen Offenen Kanal gesendet. Kurz danach kam eine Abmahnung (oder was auch immer), weil die Verwärtungsrechte für diese Liga bei jeman anderen Lagen. Oder aus der gleichen Zeit: Jemand wollte ein Kinomagazin machen und hat mal angefragt, was die Rechte an Ausschnitten kosten. Das waren Summen, da wird jeden schlecht. Interessiert in Zeiten von YouTube nur keinen mehr (und ich glaube nicht, das die Rechteinhaber inzwischen Sozialer sind). Oder das Bekannteste Beispiel was aktuell noch zutrifft: Wer weiß schon, das man ein Foto vom Eifelturm bei Nacht an sich nicht bei FB hochladen darf (wobei man hier evtl. noch zwischen Öffentlich und 'Nur für Freunde' unterscheiden muss). In jeden dieser Fälle geht es allerdings um das Urhberrecht. In meinen Augen hat Frossi aber durchaus auch was richtiges geschrieben: Kann man eigentlich (in der Fotografier) von einen Anwalt abgemahnt werden oder muss das wirklich die Person, die da zu sehen ist antriggern? Aber auch die Frage wird aktuell noch keiner Beantworten können. Tschau Kai |
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Imagination Neu 11.05.2018 Freitag, 11. Mai 2018 15:27 | ||||
Imagination
Thomas Meyer Lohmar Deutschland . NW |
Seit wann müssen Gesetze Sinn machen .
Es geht nicht nur um die GPS-Daten sondern um alle Daten. Nur mal ein Beispiel: Ich vor dem Eifelturm ohne Datum kann auch im letzten Jahr gewesen sein Ich vor dem Eifelturm mit dem Datum 11.11.17 ist wenn man es mit z.b. meinen Krankmeldungen verknüpft schon eine andere Sache (jetzt wird der Datensatz schon ...) Gruß Thomas |
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No Limits Neu 11.05.2018 Freitag, 11. Mai 2018 16:06 | ||||
No Limits
Tobias Michel Deutschland . NW |
Die GPS Daten spielen da keine Rolle, die Erkennungssoftware von Google und Co. ist mittlerweile so gut, dass die den Ort auf einem Bild auch anhand von Vergleichsbildern aus z.B. Street View herausfindet. Dann noch ein paar Personen im Hintergrund, die zufällig an dem besagten Tag dort waren und ein Selfie im Internet gepostet haben... und schon hat, wer auch immer damit was anfangen will seine Daten. (ist jetzt mal ganz überspitzt dargestellt)
Ich würde es auch erstmal wie die meisten hier halten und mit dem Fotografieren und Berichte schreiben genau so verfahren wie bisher. Die nächsten Monate werden zeigen, wohin sich das dann entwickelt. |
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Maliboy Neu 15.05.2018 Dienstag, 15. Mai 2018 08:31 3 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Und hier mal etwas, was in meinen Augen nun verbindlich ist:
BMI-FAQ: Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen? Mit anderen Worten: Es ändert sich nichts. Tschau Kai |
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Maliboy Neu 22.05.2018 Dienstag, 22. Mai 2018 07:45 1 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Und noch ein 'interessanter' Artikel:
DSGVO: Ende der Fotografie oder halb so schlimm? Dazu steht im oben verlinkten Artikel folgendes: Quelle: heise.de Tschau Kai |
1 gefällt das | ||
uso Neu 30.05.2018 Mittwoch, 30. Mai 2018 06:01 | ||||
uso
Daniel Gilles Meckenheim Deutschland . NW |
Das Kanzleien/Abmahnanwälte nur im Auftrag, wie Maliboy es beschrieben hat, Klagen dürfen, ist zunächst beruhigend. Allerdings ist zu befürchten, dass sich unter den ehrenamtlichen Vereinen Pendants zur DUH finden lassen werden, die das Abmahnwesen als lukrative Einnahmequelle für sich selbst entdecken.... | |||
Imagination Neu 31.05.2018 Donnerstag, 31. Mai 2018 09:37 | ||||
Imagination
Thomas Meyer Lohmar Deutschland . NW |
Böse Zungen behaupten ja, den gibt es schon "noby.eu", die haben keinen Tag gewartet bis die ersten Klagen raus waren.
Aber da muss sich jeder selbst ein Bild machen ob es sich bei dem Verein um -sinnvolle Tätigkeit von Aktivisten -wir wollen Geld machen handelt. Eigentlich ganz ähnlich wie bei der deutschen Umwelthilfe. |
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Old Chatter Hand Neu 31.05.2018 Donnerstag, 31. Mai 2018 10:14 | ||||
Old Chatter Hand
Deutschland . NW |
noyb.eu
Das es weniger ums Geld machen geht bei der Organisation sollte dank der positiven Vergangenheit von Max Schrems hoffentlich gegeben sein. Finds sehr gut, was die da machen. |
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Imagination Neu 31.05.2018 Donnerstag, 31. Mai 2018 10:46 1 gefällt das | ||||
Imagination
Thomas Meyer Lohmar Deutschland . NW |
Ich kenne auch viele Leute die finden die deutsche Umwelthilfe gut, aber wie gesagt da, soll sich jeder selbst ein Bild machen und seine Entscheidung treffen.
PS: sorry für den Tippfehler Du hast richtig geschrieben noyb.eu |
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multimueller Neu 27.06.2018 Mittwoch, 27. Juni 2018 04:12 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Wie bereits geschrieben: Alles Mumpitz. | |||
Maliboy Neu 27.06.2018 Mittwoch, 27. Juni 2018 05:28 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Na, ganz so einfach ist es nicht:
Quelle: heise online - c't Fotografie Aber ich denke auch: Am Ende ändert sich nichts (bzw. hat sich nichts geändert). Tschau Kai |
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multimueller Neu 30.06.2018 Samstag, 30. Juni 2018 17:03 1 gefällt das | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Irgendwo war mir klar, dass das käme. Natürlich bezieht sich die Entscheidung des LG Köln nur auf den konkret verhandelten Fall. So funktionieren Prozesse. Richter fällen selten Urteile à la "Ach ja, prima, wenn wir schon dabei sind, entscheide ich jetzt die komplette Angelegenheit "Fotografie und DSGVO", damit in Zukunft die Kollegen Ruhe haben. Jemand dagegen? Okay, also ...". So was machst Du bestenfalls, wenn Du eine rote Robe anhast. | 1 gefällt das | ||
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