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Autor | Nachricht | Aktionen | ||
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multimueller Neu 22.10.2004 Freitag, 22. Oktober 2004 11:14 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Vielleicht ist das für den einen oder anderen Orlando-Aspiranten von Interesse:
Für mich geht es dieses Jahr mit meiner Freundin nochmal nach Florida. Der Rückflug sollte ein Direktflug von Orlando nach Düsseldorf sein. Dachten wir zumindest Die LTU verkauft Flüge von Orlando nach Düsseldorf als "Direktflüge". Stellen die aber fest, dass die Maschinen nicht voll genug werden, so führen die den Flug einfach über Ft. Myers und die Flugzeit verlängert sich um fast drei Stunden. Das ganze hat Methode und wird bei mehreren Flügen so gemacht. Die Kunden werden erst mit "Direktflügen" geködert und dann willkürlich umgeleitet, stornieren können die wenigsten, da ja Hotelreservierungen vorliegen. So springt die LTU mit ihren Kunden um. |
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NaLogo Neu 22.10.2004 Freitag, 22. Oktober 2004 12:30 | ||||
NaLogo
Michael Beckers Köln Deutschland . NW |
Danke dass Du mir mut machst fuer meinen Rueckflug!
Gruss, Michael Gruß, Michael |
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multimueller Neu 22.10.2004 Freitag, 22. Oktober 2004 12:41 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Ist denn bei ltu.de bei Dir schon ein neuer Termin drin? Sonst würde ich in Orlando auf jeden Fall nochmal bei der LTU arnufen. Sicher ist sicher... EDIT: Bislang noch "normale" Flugzeit 16:30 für den 27.10.04 auf LTU.de |
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Sebi Neu 22.10.2004 Freitag, 22. Oktober 2004 12:56 | ||||
Sebi
Deutschland . NW |
Hi Tom!
Scheint aber normal zu sein Siehe hier: ratgeberrecht.de is02956.html Das ist wohl der von den Fluglinien definierter Unterschied zwischen Non-Stop- und Direkt-Flug. Jedenfalls so lange Du nicht aussteigen musst aus der Maschine. Wobei 3h ein ziemlicher Brocken sind, das sind wir ja mit dem Auto gefahren... |
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Herr Rossi Neu 22.10.2004 Freitag, 22. Oktober 2004 12:57 | ||||
Herr Rossi
Eric Langenfeld Deutschland . NW |
Den Rückflug sollte man auf jeden Fall per Telefonat bestätigen lassen!
Ich erinnere mich noch an Arlette's längeren USA Aufenthalt in 2000, besonderes LTU Gimmick nur englischsprachige Mitarbeiter an der Hotline. |
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multimueller Neu 22.10.2004 Freitag, 22. Oktober 2004 19:45 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
@Sebi: Danke für den Link. Habe mir das entsprechende Urteil rausgesucht, wirklich spannend: Das OLG sagt, dass die Klausel in den AGBs, die besagt "Hey, wir dürfen auch über Timbuktu fliegen, wenn wir dazu Lust haben", nach geltendem Recht unwirksam ist. Insofern ist die Airline verpflichtet, dich genau zu den Uhrzeiten und Routen wie angegeben zu befördern. Nützt aber nix, denn wenn Du dagegen klagst, musst Du einen reellen Schaden nachweisen, und das wird dir nicht gelingen. Und eine Pauschale Minderung gesteht Dir das Gericht nicht zu. Du könntest höchstens wegen Nichterfüllung zurücktreten (was mir auch mehrfach angeboten wurde), aber wer macht das schon bei gebuchten Hotels und genehmigten Urlaub.
Wenn die Touristik-Branche die Energie, die sie aufbringen, den zahlenden Gast an der Nase herum zu führen, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen (Überbuchungen, Storno-Gebühren, Änderungen des Flugplans, Sitzabstände an der Grenze zur mutwilligen Körperverletzung), in Service stecken würde, müssten die Unternehmen nicht mehr so viel jammern, dass es ihnen doch soooo schlecht ginge. Ich geh' demnächst nicht mehr ins Reisebüro, ich geh' direkt zum Anwalt. (Hey, das ist eine tolle Geschäftsidee - "Advo-Air - wir buchen, die Airlines fluchen!") |
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