onride - dein Forum über Achterbahnen · Freizeitparks · Kirms

Foren · Freizeitparks

Umfrageergebnis

Du kannst das Ergebnis erst sehen, nachdem du abgestimmt hast.

Eingegangene Stimmen bisher: 264

It's Corona Time - Effekte auf die Freizeitparkwelt

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 201, 202, 203 ... 247, 248, 249  Weiter
Autor Nachricht Aktionen
Lipton Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 08:24
Avatar von Lipton Lipton Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . RP
Bei der Hotelnummer reicht angeblich ein Tür auf, Essen und Trinken entgegen nehmen, Tür zu, zur Infektion.


Ich musste auch an deinen Beitrag denken als ich die "Good News" gesehen habe.
0 gefällt das
Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 09:58
Avatar von Küppi Küppi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Christian Küppers

Deutschland . NW
Ich habe nun schon öfter Beschreibungen von Hotelquarantäne gehört. Und alle hatten das Gleiche gesagt: Verpflegung wird vor der Tür abgestellt und man nimmt sie ohne jemanden zu sehen/sprechen (und dementsprechend auch ohne jemanden potentiell anzustecken) entgegen. Sprich: Kontaktlos.

Aber wie schon geschrieben wurde, wird das vermutlich nicht immer so laufen. Ein paar Ausreißer werden sich auch da immer wieder finden.
0 gefällt das
Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 10:52 2 gefällt das
Avatar von Maliboy Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Kai Dietrich
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Deutschland . RP
Zum Thema Quarantäne wiederhole ich nur mal das, was ich gestern gehört habe (im Radio):
Ankunft aus Südafrika in Frankfurt: Ja, wir fahren dann jetzt mal mit der Bahn nach Hause und begeben uns dann in die Häusliche Quarantäne ...
Aber erst einmal im Worst Case den Zug Infizieren.

Ich wiederhole mich: Ich bin froh, das ich nicht in einen Polizeistaat wohne, aber was das Durchsetzen von Regeln angeht haben wir viel Nachholbedarf. Erst gestern beim Essen wieder erlebt. Ja, er hat sich die Impfzertifikate bzw. Impfbücher zeigen lassen. Aber weder hat er den QR Code verifiziert, noch den Namen abgeglichen (Etwas, was der Kölner Weihnachtsmarkt übrigens tatsächlich hinbekommen soll).

Frage: Das Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat. Aber, wenn ich einfach eines einer anderen Person zeige auch?

Tschau Kai
2 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:32
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
MaliboyDas Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat.

Ja und zwar seit 1969, die einschlägigen Paragraphen wurden nur neu klarer formuliert:

§277 StGB Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.

§278 StGB Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.


MaliboyAber, wenn ich einfach eines einer anderen Person zeige auch?

Das dürfte (ebenfalls seit 1969) genauso eine Straftat sein:

§ 279 StGB Gebrauch unrichtiger GesundheitszeugnisseWer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §277 und §278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Der entscheidende Unterschied der aktuelle Gesetzesfassung besteht darin, dass die vorherige Formulierung auf die Nutzung der falschen Zeugnisse zur Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaft abgestellt hat. Dies wurde durch „im Rechtsverkehr“ ersetzt. Außerdem wurde eine Strafmaßverschärfung für schwere Fälle hinzugefügt.

Wenn Du als ungeimpfter im Restaurant aufgefordert wirst, Dein Impfzertifikat zu zeigen, vorsätzlich aber das von Hein Hülsensack (geimpft) zeigst, dann könnte man das durchaus als Tat gemäß §277 i.V.m. §279 bewerten. Eine solche juristische Figur nennt man „Analogie“.
0 gefällt das
totnhfan Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:34
Avatar von totnhfan totnhfan Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . NW
handelsblatt.com 27846664.html 0 gefällt das
mico Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:51
Avatar von mico mico Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Michael Coslar

Deutschland . NW
multimueller
MaliboyDas Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat.

Ja und zwar seit 1969, die einschlägigen Paragraphen wurden nur neu klarer formuliert:


Erste Gerichte sind da jedenfalls anderer Meinung.
0 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:55
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
micoErste Gerichte sind da jedenfalls anderer Meinung.

Deswegen wurde - wie geschreiben - die Formulierung von „Behörden und Versicherungsgesellschaften“ zu „im Rechtsverkehr“ geändert.
0 gefällt das
Frossi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:55
Avatar von Frossi Frossi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . RP
totnhfanhttps://handelsblatt.com/unternehmen/industrie/coronavirus-das-sieht-nicht-gut-aus- moderna-chef-haelt-impfstoffe-fuer-weniger-wirksam-gegen-omikron-variante/27846664.html?tic ket=ST-4355995-7ZxCCBVnrjfaU46vuGKp-cas01.example.org

Hat der da so ein Bauchgefühl oder belegt der das auch irgendwie später im Artikel?
Kann den leider aufgrund einer Bezahlwand nicht fertig lesen.


Edit: Zitat eingefügt
0 gefällt das
Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:01
Avatar von Maliboy Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Kai Dietrich
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Deutschland . RP
mico
multimueller
MaliboyDas Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat.

Ja und zwar seit 1969, die einschlägigen Paragraphen wurden nur neu klarer formuliert:


Erste Gerichte sind da jedenfalls anderer Meinung.

Wobei ich mich da etwas verkehrt ausgedrückt habe. Tom hat wohl nicht unrecht, das, wenn ein Arzt eine Imfpung eingetragen hat, die gar nicht durchgeführt wurde, das Strafbar war.
Wenn das nun aber ICH gemacht habe, war das nicht Strafbar, da ein Impfpass nicht als Urkunde gilt.
Und das gleiche (und das meinte ich da eher) gilt auch beim Vorzeigen. Wenn ich nicht gegenüber einer Behörde oder Versicherung meinen modifizierten/gefälschten Impfpass gezeigt habe (und dazu galten halt auch Apotheken) war das nicht Strafbar.

Tschau Kai
0 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:07
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
MaliboyWenn das [Ausstellen eines falschen Impfpasses] nun aber ICH gemacht habe, war das nicht strafbar

Doch:

§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen (Fassung von 1969)Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbirte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugniß über seinen oder eines Anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugniß verfälscht, und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre bestraft.


MaliboyUnd das gleiche (und das meinte ich da eher) gilt auch beim Vorzeigen. Wenn ich nicht gegenüber einer Behörde oder Versicherung meinen modifizierten/gefälschten Impfpass gezeigt habe war das nicht Strafbar.

Doch:

§ 279 StGB. Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Fassung von 1969)Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines Anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnisse der in den § § 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre bestraft.
0 gefällt das
Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:21
Avatar von Maliboy Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Kai Dietrich
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Deutschland . RP
Beim ersten Punkt gebe ich Dir ja noch recht (Zitat: oder ein derartiges echtes Zeugniß verfälscht).
Beim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders. Hier haben sie am 26.10. bestätigt, das das Vorzeigen eines Gefälschten Impfausweises zum erlangen eines Zertifikates in der Apotheke keine Straftat ist. Das Gilt dann auch für Restaurants, Sportveranstaltungen etc.

Tschau Kai
0 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:50
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
MaliboyBeim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders.

Dessen Sicht aber nicht rechtskräftig ist. Was nun aber ohnehin nicht mehr relevant ist, da die Legislative ja mittlerweile präzisiert hat.

FrossiHat [Stephane Bancel, der Chef von Moderna] da so ein Bauchgefühl oder belegt der [die geringere Wirksamkeit seines Vakzins gegen Ominkron] auch irgendwie später im Artikel?

Er beruft sich auf die Meinung von Wissenschaftlern, mit denen er diesbezüglich gesprochen habe. Aber die können zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr, als die Mutationen im Spike Protein theoretisch bewerten. Demzufolge deutet man seine Aussage am besten als das, was sie vermutlich ist: eine dringende Einladung an die Staaten der Welt, schon mal das „neue noch bessere Moderna-Vakzin - jetzt noch stärker gegen Omikron“ vorzubestellen.
0 gefällt das
Frossi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 13:56
Avatar von Frossi Frossi Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . RP
Hab ich mir gedacht, dass da pekuniäre Interessen garantiert eine absolut untergeordnete Rolle spielen müssen. Smilie :1015: - Frossi - 175638 Zugriffe 0 gefällt das
Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 14:17
Avatar von Maliboy Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Kai Dietrich
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Deutschland . RP
multimueller
MaliboyBeim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders.

Dessen Sicht aber nicht rechtskräftig ist. Was nun aber ohnehin nicht mehr relevant ist, da die Legislative ja mittlerweile präzisiert hat.

Dann erkläre mir mal, ab wann etwas Rechtskräftig ist.
Wie hier zu Lesen ist, hat das LG Osnabrück das AG Osnabrück bestätigt. Also in zwei Instanzen wurde das so festgelegt.
Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte man das Paragraphen ja auch gar nicht anpassen müssen.

Tschau Kai
0 gefällt das
Bends Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 14:24 2 gefällt das
Avatar von Bends Bends Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . NW
Du vermischt da zwei Dinge: Vor Gericht wird nach den Gesetzen verhandelt, die zum „Tatzeitpunkt“ gültig waren.

Wenn der Gesetzgeber jetzt präzisiert hat, dann gilt diese Regelung zum Stichtat bei Inkrafttreten des Gesetzes.
2 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 14:59
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
MaliboyDann erkläre mir mal, ab wann etwas Rechtskräftig ist.

Wenn die Rechtsmittel erschöpft sind.

Der vorliegende Fall ist ein schönes Beispiel wie Rechtsfindung abläuft. Hier hat sich die Legislative im Jahr 1969 überlegt, das Fälschen von Gesundheitszeugnissen unter Strafe zu stellen, aber nur, wenn damit Behörden oder Versicherungen getäuscht werden sollen. Das hat auch jahrelang dufte funktioniert. Dann kam aber Corona, bei der der Staat einige hoheitliche Aufgaben (die Kontrolle des Impfstatus und die Übertragung von Impfausweisen in ein digitales Format) privatrechtlichen Unternehmen überlassen hat. Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Gastwirt, der den Corona-Status prüft oder ein Apotheker, der ein Corona-Zertifikat ausstellt, letztlich die „verlängerten Arme“ der Gesundheitsbehörden sind. So eine Situation nennen Juristen ein „Problem“ - und das meinen die in Gänze wertfrei.

Jetzt ist es aber auch so, dass nicht jedes Mal, wenn ein Gesetz aus der Zeit fällt, der Gesetzgeber eine neue Formulierung oder gar ein neues Gesetz produziert. Vielmehr versuchen Gerichte zu ergründen, was die Intention des Gesetzgebers war und wenden „alte“ Paragraphen auf „neue“ Probleme an. Das nennt man „Analogie“. Ein amüsantes Beispiel ist §919 BGB:

BGB § 919 GrenzabmarkungDer Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser [...] wenn ein Grenzzeichen verrückt [...] geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

Quelle: BGB § 919 Grenzabmarkung

Wahnsinnig gewordene Grenzzeichen sind im Allgemeinen nicht häufig anzufinden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das so im Gesetz steht. In diesem Fall ist es aber relativ einfach, die Intention des Gesetzgebers zu ergründen. Und kein Richter würde hier von einer „Rechtslücke“ sprechen, wenn er verschobene Grenzzeichen verhandeln soll.

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht (über dem noch drei weitere Instanzen stehen) erkannt, dass es den Willen des Gesetzgebers nicht ergründen kann. Es wäre an der Staatsanwaltschaft gewesen, Rechtsmittel einzulegen und so lange durch die Instanzen zu gehen, bis entweder eine Auslegung erfolgt oder das Gesetz an die Regierung zum Heilmachen zurückverwiesen wird.

Dieser Situation wollte die Bundesregierung zuvorkommen, indem sie pro-aktiv die entsprechenden Paragraphen geändert hat. Daran erkennt man aber auch die Besonderheit der Situation: normalerweise gehen einer solchen Gesetzesanpassung langwierige juristische Fachdiskussionen voraus. Hier wurde hingegen locker aus der Hüfte geschossen.
0 gefällt das
B Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 16:31
Avatar von B B Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Vielleicht doch erst wieder in den Flieger steigen, wenn die neuen Omicron - Impfstoffe da sind?

Hört sich so an, als ob ein Impfdurchbruch trotz Booster sehr wahrscheinlich ist...

upic567638
0 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 16:50
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
TagesschauDie Vereinigten Arabischen Emirate haben nach eigenen Angaben als erstes Land der Welt 100 Prozent der eigenen Bevölkerung mindestens einmal gegen Corona geimpft.

Quelle: Tagesschau

Da fragt man sich: Impfen die auch 0-5 Jährige? Oder leben in den Emiraten keine 0-5 Jährigen? Oder - was wahrscheinlicher ist - die haben einfach geimpfte Gastarbeiter mitgezählt. Soll es da ja geben. Hab ich gehört.

BHört sich so an, als ob ein Impfdurchbruch trotz Booster sehr wahrscheinlich ist...

Nein. Das bedeutet lediglich, dass selbst eine Booster-Impfung keinen 100%-Schutz bietet. Was schon bekannt war.
0 gefällt das
schrubber Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 17:17 8 gefällt das
Avatar von schrubber schrubber Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
Ich denke es sollte so langsam Mal überall durchgedrungen sein, dass es bei der Impfung nicht vordergründig darum geht, eine Infektion zu vermeiden, sondern darum, einen schweren Verlauf zu verhindern. Und dabei sind die Impfstoffe spitze. 8 gefällt das
Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 18:05 1 gefällt das
Avatar von Maliboy Maliboy Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Kai Dietrich
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Deutschland . RP
Danke Tom für die Ausführung, auch wenn sie mir immer noch nicht wirklich aufzeigt, warum das Urteil nicht ‚Rechtskräftig‘ war. Einfach aus dem Grund, weil die Staatsanwaltschaft theoretisch noch höher hätte gehen können?
Weil Du schreibst ja:

multimuellerIm vorliegenden Fall hat das Landgericht (über dem noch drei weitere Instanzen stehen) erkannt, dass es den Willen des Gesetzgebers nicht ergründen kann. Es wäre an der Staatsanwaltschaft gewesen, Rechtsmittel einzulegen und so lange durch die Instanzen zu gehen, bis entweder eine Auslegung erfolgt oder das Gesetz an die Regierung zum Heilmachen zurückverwiesen wird.


Was Dein Beispiel mit der Analogie angeht, finde ich in übrigen, das Du da ein schlechtes Beispiel gewählt hast. Mag sein, das man das heute nicht mehr so sagt, aber ich Denke das einen Großteil der Leute klar ist (sein sollte), das hier nicht der Geisteszustand gemeint ist sondern verrücken im sinne von verändern/verschoben (mann rückt ja auch immer noch Tische und Stühle zurecht). Aber, vielleicht bin ich auch nur zu Alt und kenne den Begriff deswegen…

Tschau Kai
1 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 18:16
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
MaliboyDanke Tom für die Ausführung, auch wenn sie mir immer noch nicht wirklich aufzeigt, warum das Urteil nicht ‚Rechtskräftig‘ war. Einfach aus dem Grund, weil die Staatsanwaltschaft theoretisch noch höher hätte gehen können?

Genau das heißt „nicht rechtskräftig.“

MaliboyMag sein, das man das heute nicht mehr so sagt, aber ich Denke das einen Großteil der Leute klar ist (sein sollte), das hier nicht der Geisteszustand gemeint ist sondern verrücken im sinne von verändern/verschoben.

In diesem Fall müsste im Gesetz stehen "Wenn ein Grenzzeichen verrückt worden ist". Dort steht aber "Wenn ein Grenzzeichen verrückt geworden ist". Und das bedeutet eindeutig, dass es den Verstand verloren hat. S Ist ein Klassiker aus dem kleinen BGB-Schein.
0 gefällt das
Bends Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 18:37
Avatar von Bends Bends Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . NW
schrubberIch denke es sollte so langsam Mal überall durchgedrungen sein, dass es bei der Impfung nicht vordergründig darum geht, eine Infektion zu vermeiden, sondern darum, einen schweren Verlauf zu verhindern. Und dabei sind die Impfstoffe spitze.


Was ja scheinbar auch das Ziel der bestehenden Regeln ist, großartig anders kann man sich die Auslegung der Selbigen durch manche Arbeitgeber sonst kaum erklären.
0 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 19:22
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
Uğur Şahin (über Omikron)Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, besonders beunruhigt zu sein. Das einzige, was mich momentan beunruhigt, ist, dass es Menschen gibt, die noch gar nicht geimpft sind.
0 gefällt das
multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  01.12.2021 Mittwoch, 01. Dezember 2021 06:19
Avatar von multimueller multimueller Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.
Tom

Deutschland . NW
multimuellerDas größte Risiko für Deinen Plan besteht darin, dass Joe Biden aufgrund der fast viermal so hohen Inzidenzen in Deutschland und der Omikron-Variante die Grenzen wieder dichtmacht oder eine für einen Orlando-Urlaub unpraktikable Quarantäne verhängt.

Das ging schnell:

Washington PostAs part of an enhanced winter covid strategy Biden is expected to announce Thursday, U.S. officials would require everyone entering the country (1) to be tested one day before boarding flights, regardless of their vaccination status or country of departure. Administration officials are also considering a requirement that all travelers (2) get retested within three to five days of arrival. [...] In addition, they are debating a controversial proposal to require all travelers, including U.S. citizens, (3) to self-quarantine for seven days, even if their test results are negative.

Quelle: Washington Post

(1) wäre ja noch irgendwo okay, (2) ist hochproblematisch, da man sich ggf. in den USA ein Quarantäne-Hotel für 10 Tage organisieren darf, (3) ein No-Go. Donnerstag wissen wir mehr.
0 gefällt das
OnTheRun Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied. Neu  01.12.2021 Mittwoch, 01. Dezember 2021 11:00
Avatar von OnTheRun OnTheRun Der Benutzer wurde geprüft und ist eine reale Person. Unterstützt das Forum mit einer jährlichen Spende. Ist ein Ehrenmitglied.


Deutschland . HE
multimueller
Uğur Şahin (über Omikron)Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, besonders beunruhigt zu sein. Das einzige, was mich momentan beunruhigt, ist, dass es Menschen gibt, die noch gar nicht geimpft sind.


S
0 gefällt das
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 201, 202, 203 ... 247, 248, 249  Weiter

Foren · Freizeitparks

Beitrag melden

Abbrechen Kontakt mit dem Autor aufnehmen Meldung absenden

Cookies

Wir benötigen Cookies um die Dienste von onride.de bereitzustellen.

Dazu gehören notwendige Cookies, wie Sitzungs-Cookies und Anmelde-Cookies aber auch Cookies, die von Youtube, Vimeo und Facebook gesetzt werden wenn Videos in Beiträgen zu sehen sind. Beiträge sind essentiel für dieses Forum, daher musst du auch diesen Cookies zustimmen.


Weitere Cookies, wie Analyse- und Tracking-Cookies nutzen wir nicht.

Alles weitere findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Heute nicht Zustimmen