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Autor | Nachricht | Aktionen | ||
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Lipton Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 08:24 | ||||
Lipton
Deutschland . RP |
Bei der Hotelnummer reicht angeblich ein Tür auf, Essen und Trinken entgegen nehmen, Tür zu, zur Infektion.
Ich musste auch an deinen Beitrag denken als ich die "Good News" gesehen habe. |
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Küppi Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 09:58 | ||||
Küppi
Christian Küppers Deutschland . NW |
Ich habe nun schon öfter Beschreibungen von Hotelquarantäne gehört. Und alle hatten das Gleiche gesagt: Verpflegung wird vor der Tür abgestellt und man nimmt sie ohne jemanden zu sehen/sprechen (und dementsprechend auch ohne jemanden potentiell anzustecken) entgegen. Sprich: Kontaktlos.
Aber wie schon geschrieben wurde, wird das vermutlich nicht immer so laufen. Ein paar Ausreißer werden sich auch da immer wieder finden. |
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Maliboy Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 10:52 2 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Zum Thema Quarantäne wiederhole ich nur mal das, was ich gestern gehört habe (im Radio):
Ankunft aus Südafrika in Frankfurt: Ja, wir fahren dann jetzt mal mit der Bahn nach Hause und begeben uns dann in die Häusliche Quarantäne ... Aber erst einmal im Worst Case den Zug Infizieren. Ich wiederhole mich: Ich bin froh, das ich nicht in einen Polizeistaat wohne, aber was das Durchsetzen von Regeln angeht haben wir viel Nachholbedarf. Erst gestern beim Essen wieder erlebt. Ja, er hat sich die Impfzertifikate bzw. Impfbücher zeigen lassen. Aber weder hat er den QR Code verifiziert, noch den Namen abgeglichen (Etwas, was der Kölner Weihnachtsmarkt übrigens tatsächlich hinbekommen soll). Frage: Das Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat. Aber, wenn ich einfach eines einer anderen Person zeige auch? Tschau Kai |
2 gefällt das | ||
multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:32 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Ja und zwar seit 1969, die einschlägigen Paragraphen wurden nur neu klarer formuliert: Das dürfte (ebenfalls seit 1969) genauso eine Straftat sein: Der entscheidende Unterschied der aktuelle Gesetzesfassung besteht darin, dass die vorherige Formulierung auf die Nutzung der falschen Zeugnisse zur Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaft abgestellt hat. Dies wurde durch „im Rechtsverkehr“ ersetzt. Außerdem wurde eine Strafmaßverschärfung für schwere Fälle hinzugefügt. Wenn Du als ungeimpfter im Restaurant aufgefordert wirst, Dein Impfzertifikat zu zeigen, vorsätzlich aber das von Hein Hülsensack (geimpft) zeigst, dann könnte man das durchaus als Tat gemäß §277 i.V.m. §279 bewerten. Eine solche juristische Figur nennt man „Analogie“. |
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totnhfan Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:34 | ||||
totnhfan
Deutschland . NW |
handelsblatt.com 27846664.html | |||
mico Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:51 | ||||
mico
Michael Coslar Deutschland . NW |
Erste Gerichte sind da jedenfalls anderer Meinung. |
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multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:55 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Deswegen wurde - wie geschreiben - die Formulierung von „Behörden und Versicherungsgesellschaften“ zu „im Rechtsverkehr“ geändert. |
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Frossi Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 11:55 | ||||
Frossi
Deutschland . RP |
Hat der da so ein Bauchgefühl oder belegt der das auch irgendwie später im Artikel? Kann den leider aufgrund einer Bezahlwand nicht fertig lesen. Edit: Zitat eingefügt |
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Maliboy Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:01 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Ja und zwar seit 1969, die einschlägigen Paragraphen wurden nur neu klarer formuliert: Erste Gerichte sind da jedenfalls anderer Meinung. Wobei ich mich da etwas verkehrt ausgedrückt habe. Tom hat wohl nicht unrecht, das, wenn ein Arzt eine Imfpung eingetragen hat, die gar nicht durchgeführt wurde, das Strafbar war. Wenn das nun aber ICH gemacht habe, war das nicht Strafbar, da ein Impfpass nicht als Urkunde gilt. Und das gleiche (und das meinte ich da eher) gilt auch beim Vorzeigen. Wenn ich nicht gegenüber einer Behörde oder Versicherung meinen modifizierten/gefälschten Impfpass gezeigt habe (und dazu galten halt auch Apotheken) war das nicht Strafbar. Tschau Kai |
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multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:07 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Doch: Doch: |
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Maliboy Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:21 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Beim ersten Punkt gebe ich Dir ja noch recht (Zitat: oder ein derartiges echtes Zeugniß verfälscht).
Beim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders. Hier haben sie am 26.10. bestätigt, das das Vorzeigen eines Gefälschten Impfausweises zum erlangen eines Zertifikates in der Apotheke keine Straftat ist. Das Gilt dann auch für Restaurants, Sportveranstaltungen etc. Tschau Kai |
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multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 12:50 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Dessen Sicht aber nicht rechtskräftig ist. Was nun aber ohnehin nicht mehr relevant ist, da die Legislative ja mittlerweile präzisiert hat. Er beruft sich auf die Meinung von Wissenschaftlern, mit denen er diesbezüglich gesprochen habe. Aber die können zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr, als die Mutationen im Spike Protein theoretisch bewerten. Demzufolge deutet man seine Aussage am besten als das, was sie vermutlich ist: eine dringende Einladung an die Staaten der Welt, schon mal das „neue noch bessere Moderna-Vakzin - jetzt noch stärker gegen Omikron“ vorzubestellen. |
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Frossi Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 13:56 | ||||
Frossi
Deutschland . RP |
Hab ich mir gedacht, dass da pekuniäre Interessen garantiert eine absolut untergeordnete Rolle spielen müssen. | |||
Maliboy Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 14:17 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Dessen Sicht aber nicht rechtskräftig ist. Was nun aber ohnehin nicht mehr relevant ist, da die Legislative ja mittlerweile präzisiert hat. Dann erkläre mir mal, ab wann etwas Rechtskräftig ist. Wie hier zu Lesen ist, hat das LG Osnabrück das AG Osnabrück bestätigt. Also in zwei Instanzen wurde das so festgelegt. Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte man das Paragraphen ja auch gar nicht anpassen müssen. Tschau Kai |
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Bends Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 14:24 2 gefällt das | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Du vermischt da zwei Dinge: Vor Gericht wird nach den Gesetzen verhandelt, die zum „Tatzeitpunkt“ gültig waren.
Wenn der Gesetzgeber jetzt präzisiert hat, dann gilt diese Regelung zum Stichtat bei Inkrafttreten des Gesetzes. |
2 gefällt das | ||
multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 14:59 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Wenn die Rechtsmittel erschöpft sind. Der vorliegende Fall ist ein schönes Beispiel wie Rechtsfindung abläuft. Hier hat sich die Legislative im Jahr 1969 überlegt, das Fälschen von Gesundheitszeugnissen unter Strafe zu stellen, aber nur, wenn damit Behörden oder Versicherungen getäuscht werden sollen. Das hat auch jahrelang dufte funktioniert. Dann kam aber Corona, bei der der Staat einige hoheitliche Aufgaben (die Kontrolle des Impfstatus und die Übertragung von Impfausweisen in ein digitales Format) privatrechtlichen Unternehmen überlassen hat. Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Gastwirt, der den Corona-Status prüft oder ein Apotheker, der ein Corona-Zertifikat ausstellt, letztlich die „verlängerten Arme“ der Gesundheitsbehörden sind. So eine Situation nennen Juristen ein „Problem“ - und das meinen die in Gänze wertfrei. Jetzt ist es aber auch so, dass nicht jedes Mal, wenn ein Gesetz aus der Zeit fällt, der Gesetzgeber eine neue Formulierung oder gar ein neues Gesetz produziert. Vielmehr versuchen Gerichte zu ergründen, was die Intention des Gesetzgebers war und wenden „alte“ Paragraphen auf „neue“ Probleme an. Das nennt man „Analogie“. Ein amüsantes Beispiel ist §919 BGB: Quelle: BGB § 919 Grenzabmarkung Wahnsinnig gewordene Grenzzeichen sind im Allgemeinen nicht häufig anzufinden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das so im Gesetz steht. In diesem Fall ist es aber relativ einfach, die Intention des Gesetzgebers zu ergründen. Und kein Richter würde hier von einer „Rechtslücke“ sprechen, wenn er verschobene Grenzzeichen verhandeln soll. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht (über dem noch drei weitere Instanzen stehen) erkannt, dass es den Willen des Gesetzgebers nicht ergründen kann. Es wäre an der Staatsanwaltschaft gewesen, Rechtsmittel einzulegen und so lange durch die Instanzen zu gehen, bis entweder eine Auslegung erfolgt oder das Gesetz an die Regierung zum Heilmachen zurückverwiesen wird. Dieser Situation wollte die Bundesregierung zuvorkommen, indem sie pro-aktiv die entsprechenden Paragraphen geändert hat. Daran erkennt man aber auch die Besonderheit der Situation: normalerweise gehen einer solchen Gesetzesanpassung langwierige juristische Fachdiskussionen voraus. Hier wurde hingegen locker aus der Hüfte geschossen. |
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B Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 16:31 | ||||
B
Deutschland . HE |
Vielleicht doch erst wieder in den Flieger steigen, wenn die neuen Omicron - Impfstoffe da sind?
Hört sich so an, als ob ein Impfdurchbruch trotz Booster sehr wahrscheinlich ist... |
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multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 16:50 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Quelle: Tagesschau Da fragt man sich: Impfen die auch 0-5 Jährige? Oder leben in den Emiraten keine 0-5 Jährigen? Oder - was wahrscheinlicher ist - die haben einfach geimpfte Gastarbeiter mitgezählt. Soll es da ja geben. Hab ich gehört. Nein. Das bedeutet lediglich, dass selbst eine Booster-Impfung keinen 100%-Schutz bietet. Was schon bekannt war. |
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schrubber Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 17:17 8 gefällt das | ||||
schrubber
Deutschland . HE |
Ich denke es sollte so langsam Mal überall durchgedrungen sein, dass es bei der Impfung nicht vordergründig darum geht, eine Infektion zu vermeiden, sondern darum, einen schweren Verlauf zu verhindern. Und dabei sind die Impfstoffe spitze. | 8 gefällt das | ||
Maliboy Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 18:05 1 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Danke Tom für die Ausführung, auch wenn sie mir immer noch nicht wirklich aufzeigt, warum das Urteil nicht ‚Rechtskräftig‘ war. Einfach aus dem Grund, weil die Staatsanwaltschaft theoretisch noch höher hätte gehen können?
Weil Du schreibst ja: Was Dein Beispiel mit der Analogie angeht, finde ich in übrigen, das Du da ein schlechtes Beispiel gewählt hast. Mag sein, das man das heute nicht mehr so sagt, aber ich Denke das einen Großteil der Leute klar ist (sein sollte), das hier nicht der Geisteszustand gemeint ist sondern verrücken im sinne von verändern/verschoben (mann rückt ja auch immer noch Tische und Stühle zurecht). Aber, vielleicht bin ich auch nur zu Alt und kenne den Begriff deswegen… Tschau Kai |
1 gefällt das | ||
multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 18:16 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Genau das heißt „nicht rechtskräftig.“ In diesem Fall müsste im Gesetz stehen "Wenn ein Grenzzeichen verrückt worden ist". Dort steht aber "Wenn ein Grenzzeichen verrückt geworden ist". Und das bedeutet eindeutig, dass es den Verstand verloren hat. Ist ein Klassiker aus dem kleinen BGB-Schein. |
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Bends Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 18:37 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Was ja scheinbar auch das Ziel der bestehenden Regeln ist, großartig anders kann man sich die Auslegung der Selbigen durch manche Arbeitgeber sonst kaum erklären. |
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multimueller Neu 30.11.2021 Dienstag, 30. November 2021 19:22 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
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multimueller Neu 01.12.2021 Mittwoch, 01. Dezember 2021 06:19 | ||||
multimueller
Tom Deutschland . NW |
Das ging schnell: Quelle: Washington Post (1) wäre ja noch irgendwo okay, (2) ist hochproblematisch, da man sich ggf. in den USA ein Quarantäne-Hotel für 10 Tage organisieren darf, (3) ein No-Go. Donnerstag wissen wir mehr. |
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OnTheRun Neu 01.12.2021 Mittwoch, 01. Dezember 2021 11:00 | ||||
OnTheRun
Deutschland . HE |
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