onride Klassik Suche Registrieren Anmelden
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6 Weiter | ||||
Autor | Nachricht | Aktionen | ||
---|---|---|---|---|
Matze Neu 30.11.2014 Sonntag, 30. November 2014 23:01 1 gefällt das | ||||
Matze
Matthias Deutschland . BY |
Danke an Nero, der mein "Problem" gut zusammengefasst hat
Selbstverständlich kann und darf das Phl jederzeit sein Jahreskartenangebot ändern, das für mich Unverständliche ist dabei eben nur, dass man bis Ende Sommersaison 2014 "Jahreskarte alt", ab Beginn der Sommersaison 2015 "Jahreskarte neu" und in der Zwischenzeit eben gar nix anbietet. Für mich, als jemand, dessen Phl Besuche hauptsächlich im Winter stattfinden ist das eben sehr ärgerlich. Aber keine Sorge, deswegen brauche ich kein Taschentuch... nur einen größeren Geldbeutel |
1 gefällt das | ||
Maliboy Neu 17.05.2015 Sonntag, 17. Mai 2015 18:37 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Da die Infos leider immer noch nicht in Prospekt stehen (und auf der Homepage auch noch ganz verschwiegen werden):
Es gibt noch in einigen Parks Rabatte (Bellewaerde hatte ich ja schon geschrieben). Quelle ist das Erlebnis-Pass Heft, welches man mit dem Kauf bekommt (und hier auch erst in der Neuauflage, in der ersten Auflage stand noch nichts drin). Belgien
Niederlande
Deutschland
Tschau Kai |
|||
razibo Neu 03.07.2016 Sonntag, 03. Juli 2016 17:10 | ||||
razibo
Rainer Ziesche Bochum Deutschland . NW |
War schon jemand mit dem Premium-Pass in Liseberg? Lt. Prospekt und Homepage hat man dort ja einmalig freien Eintritt - bezieht sich das wirklich nur auf den Eintritt (Admission = 95 SEK) oder bekommt man das Wristband für unbegrenzte Nutzung aller Attraktionen (All-in-One = 440 SEK)? |
|||
Zero-G Neu 03.07.2016 Sonntag, 03. Juli 2016 17:13 2 gefällt das | ||||
Zero-G
Deutschland . NW |
Wir haben das Wristband für unbegrenzte Nutzung aller Attraktionen bekommen.
Viele Grüße |
2 gefällt das | ||
Maliboy Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 15:39 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Dieses Jahr gibt es eine weitere 'Neuerung' bei Erlebnispass:
Der Unbegrenzte freie Eintritt wurde eingeschränkt: Es heißt jetzt: Und unter dem Sternchen steht dann: 4 dieser 5 Tage sind übrigens schon bekannt: Allerdings kann man sich für einen dieser 4 Tage anmelden und kommt dann wohl trotzdem kostenlos rein. Tschau Kai |
|||
Snoop Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 16:10 | ||||
Snoop
Stefan Fliß Herten Deutschland . NW |
Wie verhält sich das bei Bestandskunden? Diese Einschränkung war bei meinem Kauf noch nicht vorhanden. | |||
Maliboy Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 16:33 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Frag mich doch was einfacheres. Ich denke aber, das Betrifft Dich auch. Bei meiner ersten Jahreskarte stand im Heft auch noch kein Rabatt für bestimmte Parks. Trotzdem habe ich sie ja bekommen. Nebenbei hast Du bestimmt doch auch heute den Newsletter mit der Einladung bekommen (nur deswegen weiß ich es).
Ich frage mich nur gerade, ob ich damit jetzt trotzdem ein Ticket holen könnte, obwohl mein aktueller Erlebnisspass zu diesen Zeitpunkt gar nicht mehr Gültig ist. Tschau Kai |
|||
Kingda Ka Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 16:36 | ||||
Kingda Ka
Düsseldorf Deutschland . NW |
Wenn dein Erlebnispass zu den Sonderveranstaltungstagen noch gilt, sollte für dich das gleiche wie für neue Jahreskarten gelten. Auf der Homepage findet man nur folgende Aussage:
Quelle: Phantasialand.de Anmelden für einen der Sonderöffnungstage kann man sich unter: Anmeldung Celebration Days |
|||
Snoop Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 17:13 2 gefällt das | ||||
Snoop
Stefan Fliß Herten Deutschland . NW |
Ich frag mich nur ob das rechtens ist. Denn bei der Unterschrift des Vertrags hatte der noch andere Inhalte. Jetzt werde ich schlechter gestellt. Und das kann eigentlich nicht richtig sein. | 2 gefällt das | ||
schrottt Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 17:29 | ||||
schrottt
Sven Lakemeier Deutschland . BY |
Bei den Freieintritten in andere Parks dürfte eine nachträgliche Einschränkung weniger kritisch sein da Zugabe, die Eintritte in den Park für den man gekauft hat einzuschränken halte ich für rechtlich schwer haltbar.
snoop: Frag doch mal nach im Park wie sie das handhaben wollen. |
|||
razibo Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 17:46 | ||||
razibo
Rainer Ziesche Bochum Deutschland . NW |
Ich habe auch im letzten Jahr den Erlebnis-Pass gekauft (31.12.) - und im Begleitheft stand drin, dass bis zu fünf Sonderöffnungstage vom freien Eintritt aufgenommen sind:
|
|||
Maliboy Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 17:57 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Was beim PHL Blöd ist ist, das man die AGBs nicht einsehen kann (wie auch sämtliche Vorteile). Bei SKY steht ja z.B. auch in den AGBs das sich das Programmangebot verändern (verschlechtern) kann und das man sich aufgrund von veränderungen im Markt das Recht von Preiserhöhung vorbehält. Vielleicht hat sich das PHL ja auch so abgesichert (so nach der Devise, der Park behält sich vor innerhalb der Laufzeit das Leistungsspektrum zu verändern).
In übrigen habe ich gerade mal bei wayback nachgeschaut. Am 23.12. stand es schon so auf der Homepage. Am 19. August allerdings noch nicht. Leider gibt es von der Zeit dazwischen keine Snapshots der Seite, so das ich nicht sagen kann, ab wann es diese Einschränkung gab. Tschau Kai |
|||
Snoop Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 18:27 | ||||
Snoop
Stefan Fliß Herten Deutschland . NW |
Bei mir steht nichts von Sonderöffnungstagen im Flyer. Der Absatz endet mit "... während der regulären Öffnungszeiten." Ich werde mal beim Park nachfragen. |
|||
Runner Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 19:53 3 gefällt das | ||||
Runner
Dominik Leinen Beilingen Deutschland . RP |
Nun, ich würde jetzt einfach mal blöd behaupten, dass diese "Sonderöffnungstage" eben nicht zu den regulären Öffnungszeiten zählen. Sonst wäre es ja keine Sonderöffnung. | 3 gefällt das | ||
totnhfan Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 20:39 | ||||
totnhfan
Deutschland . NW |
Der Park hat für zahlende Besucher ganz normal geöffnet. | |||
DJSonic Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 20:56 | ||||
DJSonic
Markus Kluth Alsdorf Deutschland . NW |
Ja, aber:
So der Text vom 04.09.2016 als ich meinen Pass geholt habe. An den vier bisher genannten Tagen sind aber nun keine reguläre Öffnungszeiten. Ist zwar ein bisschen schwammig, aber wer will jetzt den Park deswegen verklagen? An zwei von den vier Tagen kann ich eh nicht, für einen habe ich mich jetzt angemeldet. Gehen mir also maximal zwei Tage durch, falls es noch einen fünften Tag in 2017 geben sollte. |
|||
Maliboy Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 21:40 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Welchen Tag. Werde (obwohl meine Karte ablaufen wird) es auch mal versuchen.
Tschau Kai |
|||
Sebi581 Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 22:32 6 gefällt das | ||||
Sebi581
Deutschland . NW |
Meine Güte: Heult ihr jetzt echt hier rum, weil ihr möglicherweise nicht die Ehre haben werdet, euch an allen vier Abenden durch einen vermutlich rappelvollen Park quetschen zu dürfen?
Und nein, ich finde es auch nicht richtig, solche Dinge nachträglich zu ändern (sofern das denn geschehen ist). Aber daraus so ne Aktion zu machen, zumal man sich ja als Jahreskartenbesitzer für einen Termin anmelden kann. Und das genügt meines Erachtens auch und ist im Sinne aller die für mich beste Lösung. Denn sonst würde der Park an besagten Tagen noch voller werden und die regulär zahlenden Gäste hätten das Nachsehen. Und falls das wirklich nirgendwo vorher stand und die betreffenden Leute sich direkt an den Park wenden, wird sich da doch mit Sicherheit eine Lösung finden lassen. |
6 gefällt das | ||
Snoop Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 23:13 2 gefällt das | ||||
Snoop
Stefan Fliß Herten Deutschland . NW |
Mir geht es nicht darum, dass ich den Park nicht an allen vier Tagen besuchen kann. Mir geht es ums Prinzip, was fällt als nächstes Weg? Rabatte auf den Hotelpreis oder die Restaurants? Ich habe den Pass damals mit den beworbenen Leistungen gekauft, die nun reduziert werden. Und das kann es meiner Meinung nach einfach nicht sein. | 2 gefällt das | ||
Maliboy Neu 06.03.2017 Montag, 06. März 2017 23:31 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Du hast auf der einen Seite recht, auf der anderen Seite scheint ja schon seit dem Wintertraum die veränderte Formulierung aktiv zu sein.
Und die Interpretation von Markus passt wohl auch. Ich vermute das an diesen Tagen einige Sondertickets nicht gehen werden (2für1 wird man wohl sowieso wieder im Juni/August ausschließen), weil es halt Sonderveranstaltungen sind. Mich persönlich betrifft es sowieso nicht, weil meine Karte gar nicht so lange Gültig ist. Und bei der neuen steht es ja dann so drin. Tschau Kai |
|||
Colorado-Fan Neu 07.03.2017 Dienstag, 07. März 2017 10:24 1 gefällt das | ||||
Colorado-Fan
Deutschland . NW |
Ich denke nicht, dass da in Zukunft noch mehr wegfallen wird. Der Park hat eher kontinuierlich die Rabatte und andere Vorzüge erhöht. Auch in anderen Foren kam diese Thematik schon auf, jedoch muss man bei diesen Sperrtagen denke ich zwischen bewusster Einschränkung und vorausschauender Planung unterscheiden. An diesen Celebration Days wird der Park aus allen Nähten platzen. Wenn dann auch noch alle Jahreskartenbesitzer an allen Tagen kommen würden (ich würde denke ich zumindest für das Feuerwerk mindestens 2 Mal kommen, wenn es gut ist), dann kommt man denke ich schnell in die Situation, dass man für andere Besucher die Tore schließen muss. Und in diese Situation will man denke ich einfach nicht kommen. Da verstößt man lieber die Jahreskartenbesitzer, die sowieso ständig da sind an drei von vier Tagen und bietet die schöne Möglichkeit, an einem das Angebot zu nutzen.
Der Park hätte theoretisch auch die Möglichkeit ohne diese hinzugefügte Klausel die EP-Besitzer nicht reinzulassen, denn es ist ja nur von den regulären Öffnungszeiten die Rede. Da das sehr schwammig formuliert ist, ist der Park selbst bei dieser Regelung denke ich im Recht. |
1 gefällt das | ||
Old Chatter Hand Neu 07.03.2017 Dienstag, 07. März 2017 10:29 | ||||
Old Chatter Hand
Deutschland . NW |
Bevor es weiter mit "gefühlten Fakten" geht:
Stand in den AGB/Kaufvertrag vorher nichts von diesen Sondertagen (Und dem Phantasialand ist sicherlich nicht erst gestern aufgefallen, dass der 50. Geburtstag vor der Türe steht) besteht natürlich Vertragspflicht für das Phantasialand. |
|||
Brot Neu 07.03.2017 Dienstag, 07. März 2017 11:00 | ||||
Brot
Chris Deutschland . NI |
Was unterscheidet deine Fakten denn jetzt von den gefühlten Fakten?
Gruß, Brot |
|||
Old Chatter Hand Neu 07.03.2017 Dienstag, 07. März 2017 11:09 | ||||
Old Chatter Hand
Deutschland . NW |
Wenn ich den Ursprungsbeitrag nehme und die Daten 1:1 aus dem Angebot bestehen und in den AGB keine Ausnahmen (Wie "Sonderöffnungstage") geregelt sind, dann sind einseitige Vertragsänderungen zu lasten des Kunden nicht zulässig.
Siehe: de.wikipedia.org Vertrags%C3%A4nderung Anders sieht es natürlich aus, wenn diese Ausnahmen des "Unbegrenzten Eintrittes" vor dem Kauf geregelt sind. |
|||
Brot Neu 07.03.2017 Dienstag, 07. März 2017 11:32 | ||||
Brot
Chris Deutschland . NI |
Dass in den AGB die regulären Öffnungszeiten seit jeher erwähnt werden und dass die vier Geburtstagsfeiertage dort eben nicht hinzuzählen müssen und dass dies in diesem Thread schon zwölf Mal erwähnt wurde, ignorierst du, ja? Klar, kann man machen.
Gruß, Brot |
|||
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6 Weiter |
Der Autor hat fehlerhaften BBCode produziert. | |
Der Autor hat das Thema im falschen oder unpassenden Forum eröffnet. | |
Dieses im Katalog verzeichnete Thema hat fremdverlinkte Bilder, die inzwischen fehlen. | |
Doppelter Beitrag | |
---|---|
Es wurde mehrfach ein identischer Beitrag erstellt. Bitte benutze diese Funktion nicht für den Urspungsbeitrag und nur, wenn die Beiträge noch vollkommen identisch sind. Bitte nicht den Beitrag bearbeiten und "Bitte löschen" oder Ähnliches hineinschreiben! | |
Ich habe mich vertan oder aus anderen Gründen den Inhalt wärend der Bearbeitungszeit entfernt. Bitte den Beitrag löschen. Achtung, falls es sich um einen doppelten Beitrag handelte, benutze bitte beim nächsten Mal die entsprechende Funktion ohne den Beitrag zu bearbeiten. | |
Dieser Beitrag wurde durch Bearbeitung unbrauchbar, da der eigentliche Inhalt gelöscht wurde. | |
Doppeltes Thema | |
Diese Thema gab es bereits, aber es sind schon einige Antworten vorhanden, bitte zusammenlegen. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Dieses Thema gab es bereits. Da noch keine Antworten vorhanden sind kann es gelöscht werden. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Link zum anderen Thema * |
|
Änderung / Löschwünsche von Mitgliedern | |
Ich wünsche eine kleine Änderung an meinem Beitrag. Bitte beachte, dass Änderungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Wenn durch die Änderung ein abweichender Sinninhalt entsteht, oder nachfolgende Beiträge inhaltlich bezuglos werden, wird keine Änderung vorgenommen. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im Folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Beiträge werden in der Regel nicht gelöscht, insbesondere dann nicht, wenn eine weitere Diskussion bereits entstanden ist. In begündeten Ausnahmefällen führen wir eine Löschung durch, zum Beispiel wenn der Inhalt rechtlich bedenklich ist oder die Rechte von Dritten verletzt werden. In der Regel reicht aber auch hier eine Änderung mit Entfernung der relevanten Teile. Wenn du eine Löschung wünschst teile uns hier bitte eine ausführliche Begründung mit. Verzichte bitte auf wiederholte Meldung oder die Kontaktierung eines Team-Members, wenn dem Löschwunsch nicht stattgegeben wird. | |
Die Löschung eines Beitrages kann nur der Autor selbst beantragen, und auch nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen. Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bedenklicher Inhalt / Rechtsverletzung | |
Bitte nur Beiträge melden, die rechtlich bedenklich sind oder in denen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Dazu gehören beleidigende, obszöne, vulgäre, verleumdende, gewaltverherrlichende oder aus anderen Gründen strafbare Inhalte sowie andere deutlich unsinnige Inhalte. Ebenfalls können Beiträge gemeldet werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Fakten enthalten, welche unautorisiert veröffentlicht wurden. Auch für Parkadministration ungünstige oder problematische Inhalte können gemeldet werden und werden im Einzelfall überprüft. Bitte füge eine Begründung/Erklärung an. | |
Ausführliche Begründung * |