onride Klassik Suche Registrieren Anmelden
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6 Weiter | ||||
Autor | Nachricht | Aktionen | ||
---|---|---|---|---|
Runner Neu 08.12.2024 Sonntag, 08. Dezember 2024 19:42 | ||||
Runner
Dominik Leinen Beilingen Deutschland . RP |
Ohne mich jetzt näher mit dem Urteil befasst zu haben: Da geht es dann möglicherweise darum, dass Funtime besagte Änderung nicht verhindert hat (durch die Konstruktion oder wie auch immer). Was aber auch Quatsch wäre, denn dann wäre man verklagt worden, weil für jede noch so kleine Reparatur jemand vom Hersteller hätte vorbeikommen müssten. | |||
Bends Neu 08.12.2024 Sonntag, 08. Dezember 2024 20:51 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Wenn ich den Bericht richtig im Kopf habe, hat der Betreiber die Sensoren versetzt. Zeitgleich würde man auch Mercedes nicht verknacken, wenn ich als Betreiber von Taxis die Bremsen modifiziere. Ich hoffe das Funtime da einen Weg findet, wie man damit umgehen kann. Zumal der Distributor in den USA ja die Ride Entertainment Group ist. |
|||
schrubber Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 06:50 | ||||
schrubber
Deutschland . HE |
Klingt so, als stecke noch mehr dahinter. Ansonsten müsste man sich als Hersteller in Zukunft gut überlegen, ob man noch Fahrgeschäfte in die USA exportiert... | |||
Maliboy Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 06:51 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Die Frage bei so etwas ist denke ich aber auch immer: Wieviel Aufwand ist notwendig. Wenn da nun (beispiel) nur ein Langloch ist und man durch lösen der Mutter (oder evtl. sogar im laufe der zeit) sich der Sensor entsprechend verstellen kann, kann man schon den Hersteller eine Mitschuld wegen fehler in der Konstruktion geben. Finde ich in diesen Fall zwar auch Schwachsinn, aber wenn ich sehe, was wir teilweise für Sicherheitsschalter (und Schaltungen) in unsere Maschinen einbauen, damit bestimmte Dinge nicht gehen (wo ich sage, das macht doch keiner mit gesunden Menschenverstand), glaube ich so etwas sofort.
Tschau Kai |
|||
michael86 Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 09:41 | ||||
michael86
Österreich . S |
Es gibt gewisse Bauteile, die müssen einfach Langlöcher haben, sonst kann man diesen Sensor nicht Nullstellen, die werden auf den Schaltpunkt eingestellt und makiert ggf. verblombt. Wenn die jemand verdreht da kann der Hersteller nichts für. Ich kann mir nicht vorstellen das dies in der Betriebsanleitung nicht explizit verboten ist.
Wenn es nachdem geht, ein Fahrzeug kann man binnen wenigen Minuten mit ein paar Handgriffen, Verkehrsunsicher machen. Haftet dann auch der Hersteller, wenn ich meinen Reifen, mit zu kleinen "Schraubenköpfchen" befestige. Was ist eigentlich beim ersten Verfahren gegen Gerstlauer mit dem Texas Giant rausgekommen? |
|||
Maliboy Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 11:35 | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Ich bin da voll bei Dir.
Mich würde in diesen Fall wirklich mal Interessieren warum FunTimes als Hersteller überhaupt angeklagt werden konnte und was am Ende für das Urteil die Begründung war. Der ABC Artikel spricht ja nur von 'Verantwortung Entziehen', was in meinen Augen, da ja an sich bewiesen ist, das was verändert wurde, nicht der Grund sein kann. Tschau Kai |
|||
arpi Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 12:05 | ||||
arpi
Mathias Arp Kaltenkirchen Deutschland . SH |
Hier scheint man die Verhandlung und das Urteil anschauen zu können:
Dieses Video wird direkt von youtube.com abgespielt. onride.de übernimmt keine Haftung für die dargestellten Inhalte.
Ich habe es mir nicht angesehen, aber vielleicht hat jemand Langeweile, guckt die 2:43 Stunden und gibt uns hier eine Zusammenfassung... Anbei noch ein weiterer Fernsehbericht zu dem Urteil: https://www.nbcnews.com/news/us-news/family-missouri-teen-fell-death-orlando-free-fall-ride -gets-310-millio-rcna183113 |
|||
schrubber Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 12:20 | ||||
schrubber
Deutschland . HE |
Wenn ich es richtig sehe, geht es wohl um das nicht-Vorhandensein eines Gurtes zur zusätzlichen Sicherung des Bügels. | |||
schrottt Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 12:44 | ||||
schrottt
Sven Lakemeier Deutschland . BY |
Zum Langlochthema: Im Report, der hier im Thread verlinkt ist (Quest-Engineering-and-Failure-Analysis-Field-Investigation-Report.pdf) ist in Bild 11 und 12 der Sensor und die Halterung zu sehen. Da aufgrund des kurzen Hebels dort bereits minimale Veränderungen deutliche Auswirkungen auf die Bügelweite bei Freigabe haben ist schon fraglich, warum das Langloch so lang ist. Wenn der Sensor komplett auf die andere Seite versetzt würde gäbe es die Freigabe vermutlich bei wenig gesenktem Bügel. Darüber kann man also schon einen Konstruktionsfehler unterstellen, wenn diese Änderung so einfach möglich ist.
Gibt es irgendwo Informationen zur Eigentümerstruktur der "Orlando Slingshot Group"? Wer steht dahinter? |
|||
Bends Neu 09.12.2024 Montag, 09. Dezember 2024 13:21 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Ich hatte versucht mehr über die Struktur der Slingshot Group heraus zu finden, ist mir aber nicht wirklich gelingen. | |||
Balmera Neu 10.12.2024 Dienstag, 10. Dezember 2024 08:11 | ||||
Balmera
Boris Deutschland . NW |
Puh, das wäre mega fatal Dabei hätte ich jetzt vermutet, dass dieser Bigboy-Gurt einfach serienmäßig immer mit ausgeliefert wird. Gefühlt jedes Fahrgeschäft hat doch mittlerweile diese Zusatzgurte. In einem deutschen Klatschblatt ist ebenfalls von 310 Mio $ Strafe die Rede. Aber kann man die als US-Gericht einfach von einer österreichischen Firma einfordern? Das wäre ja DER Bankrott. |
|||
arpi Neu 10.12.2024 Dienstag, 10. Dezember 2024 09:06 2 gefällt das | ||||
arpi
Mathias Arp Kaltenkirchen Deutschland . SH |
Quelle: Coasterfriends.de Beitrag von Dr. Slide Wird also alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird... Ich kann mir nicht vorstellen, das Funtime "aus Versehen" keinen Anwalt in die USA geschickt hat. Die werden sich im Vorfeld schon intensiv erkundigt und beraten lassen haben was das beste Vorgehen ist. |
2 gefällt das | ||
Bends Neu 10.12.2024 Dienstag, 10. Dezember 2024 09:17 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Eigentlich gab es ja nicht mal einen Big Boy Seat. Und KMG beispielsweise hat ebenfalls keine Gurte. Viele Parks haben nach dem Unfall nachgerüstet. |
|||
alex_b82 Neu 11.12.2024 Mittwoch, 11. Dezember 2024 19:22 | ||||
alex_b82
Österreich . NÖ |
Der Sitz wurde sicher mit TÜV gemeinsam entwickelt und auch abgenommen. Wenn also der Gurt notwendig gewesen wäre, hätte TÜV den auch überall gefordert, besonders TÜV Süd, so ziemlich die strengsten der Welt. Genauso hätte TÜV die Sensor Montage als 1. Kritisiert und eine Änderung Verlangt. Das die Sensoren Unterschiedlichen zwischen Europäischen und Amerikanischen Anlagen montiert sind, kann ich mir nicht vorstellen. Dazu wäre es interessant zu Wissen wie es bei Deutschen Anlagen ist.
Auch wenn es anders montiert gewesen wäre, hätte der nächste Schlaue eine Adapterplatte gemacht und hätte das gleiche Thema in Grün. Ich persönlich war immer der Meinung wenn der Sicherungsmechanismus innerhalb des Bügels alleine nicht ausreicht, war der Gurt die zusätzliche zweite Ebene, oder wenn der Parkbetreiber es trotzdem nochmal zusätzlich haben möchte. Der Bügel selber hat ja nicht versagt oder ist defekt gewesen ist. Er war vom Winkel eben nicht korrekt geschlossen damit die Person wirklich sicher sitzt. Ein korrekt eingestellter Bügelsensor hätte das ja bemerkt und den Start verhindert, da sind wir alle der gleichen Meinung. Auf der anderen Seite drehen wir das ganze mal um, der Bügel ist an der ersten sicheren Raste wo ein korrekt eingestellter Sensor schon Freigabe gibt, die Person allerdings sehr dünn oder zu klein. Da bezweifle ich auch ob der Bügel da noch richtig funktioniert. Egal ob Becken oder Schulterbügel. Da wird auch der einfache Gurt nichts bringen. Deswegen sind ja die Bügel Kontrollen wichtig, wo der Mitarbeiter schaut ob alles zu ist und korrekt anliegt. Da einen Sitz zu konstruieren der alle möglichen Körperarten vereint und selbständig feststellt welche Raste für welche Person braucht ist fast unmöglich. Da ist schon der Betreiber verantwortlich die Vorgegebenen Beschränkungen oder Mindestgrößen einzuhalten. Ja man hat bei manchen Anlagen so einen Gurt nachträglich montiert, wenn ich mir da bei gewissen Anlagen anschaue wie klein diese Schrauben sind, bin ich mir nicht so sicher ob sie wirklich das volle Gewicht halten würden Mir kommt vor, dass das ganze ein Verschieben des Problems und der Schuldfrage ist. Bin da echt gespannt wie es da weitergeht, die Industrie wird das auch besonders Beobachten. Das könnte die Büxe der Pandora in mehrerer Hinsicht öffnen. |
|||
Maliboy Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 07:59 1 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Die Frage ist ja auch immer, wofür der Gurt am Ende da ist. Soll er 'nur' das Öffnen des Bügels verhindern ? Das hat man ja oft bei Anlagen, wo der Gurt an der Seite ist. Wenn so ein Gurt aber zwischen den Beinen hoch geht, verhindert der Gurt ja an sich auch das Herausrutschen. Das mag nicht mal seine Hauptaufgabe sein, ist aber ein (positiver) Nebeneffekt. Weil, wie wir ja seit Klotten leider auch wissen, selbst korrekt Geschlossene Bügel können in bestimmten Situationen nicht funktionieren. Da hilft so eine Mechanische Sperre dann schon.
Was mir aber bei diesen Ganzen Vorfall mal wieder auffällt ist, wie sehr ein Geschworenen Gericht (ich nehme mal an, es war eines) hier doch Fehl am Platz ist, da es hier mehr auf die Schauspielerischen Leistungen der Anwälte und weniger auf die Sache an sich ankommt. Dann können 100 Experten sagen: Technisch ist alles in Ordnung. 2 Bilder vom Jungen Footballspieler und schon sind 50% der Jury im Sack... Tschau Kai |
1 gefällt das | ||
UP87 Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 09:24 | ||||
UP87
Deutschland . NW |
Wenn Funtime nicht anwesend war um sich zu verteidigen, dann fällt die Präsentation vor Gericht natürlich ohnehin sehr einseitig aus. Da finde ich ein solches Urteil nicht sonderlich überraschend. Aber ich denke, dass man bei Funtime eine ausreichende Rechtsberatung genossen hat und weiß, was man macht. | |||
Maliboy Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 09:57 1 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
Das sollte man annehmen. Ich glaube aber, das man als Europäer durchaus das Amerikanische Rechtssystem unterschätzt.
Normalerweise würde ich ja sagen, Filme spiegeln seltenst die Realität wieder (gerade als IT Nerd sieht man das ja häufig, das Computer im Filmen selten mit der Realität übereinstimmen). Aber ich kann mich noch daran erinnern, wie mein alter Chef auf einer Weihnachtsfeier die Story von einer Patentverhandlung in der USA erzählt hat. Und nach deren Ausführungen lief das da genauso ab, wie man es aus den verschiedensten Filmen kennt. Sprich, Jury wird so ausgewählt das sie Emotional Ansprechbar sind etc. Und Gegen Emotionen kommt man halt nicht an. Für mich ist es ja schon Obskur, das man überhaupt den Hersteller verklagen kann, obwohl ja wohl Bewiesen ist, das der Betreiber hier absichtlich was verändert hat. Damit ist in meinen Augen der Hersteller aus der Produkthaftung raus. Die Amis sehen das ja anscheinend anders (und da gibt es ja viele Fälle). Tschau Kai |
1 gefällt das | ||
arpi Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 14:04 2 gefällt das | ||||
arpi
Mathias Arp Kaltenkirchen Deutschland . SH |
Funtime hat eine Stellungnahme abgegeben zu dem Urteil betreffend des Unfalls auf dem Freifallturm im Icon Park:
Quelle: www.eap-magazin.de Weltweit sind aktuell 21 Anlagen des betroffenen Attraktionstyps aus Funtime-Produktion in Betrieb, auf denen es an keiner dieser Anlagen bisher zu einem derartigen Zwischenfall wie in Florida kam. |
2 gefällt das | ||
schrubber Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 15:29 1 gefällt das | ||||
schrubber
Deutschland . HE |
Das ist echt ein Ding. Da manipuliert der Betreiber die Anlage rechtswidrig und der Hersteller wird verurteilt. Verkehrte Welt. | 1 gefällt das | ||
MonsieurMatou Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 15:45 | ||||
MonsieurMatou
Deutschland . BW |
Ich kenne mich zu wenig aus um vernünftig was hierzu zu schreiben, aber es liest sich so absurd.
Da kannst ne Streaming-Serie daraus machen. |
|||
Oblivion Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 16:25 | ||||
Oblivion
Benjamin Waldsolms Deutschland . HE |
Tragischer Unfall klar, aber eigentlich sollte für jeden normal denkenden doch klar sein das der Hersteller nichts damit zu tun hat.
Wenn ich bei meinem Auto die Bremsen raus baue und dann gegen die Wand fahre weil ich nicht bremsen konnte, ist ja auch nihct der Autobauer schuld. Bin gespannt wie es da final ausgeht. Trotzdem denke ich ist es vor allem in den USA bestimmt ein Imageverlust für Funtime. |
|||
Maliboy Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 16:43 1 gefällt das | ||||
Maliboy
Kai Dietrich Bad Neuenahr-Ahrweiler Deutschland . RP |
In dem von arpi verlinkten Artikel steht ja die Grundlage des Urteils. Wie schrubber schon schrieb, geht es ja um den Fehlenden Gurt. Man argumentiert wohl damit, das bei einen Gurt trotz Manipulation nichts passiert wäre (was natürlich auch zu beweisen wäre). Das die Anlage dabei allen Technischen Fortschriften entspricht, wird (bzw. wurde) dabei vollkommen außer Acht gelassen.
Aber so ist halt Amerika. Ich sage nur Kaffeebecher (wo inzwischen drauf steht, das da ein Heißes Getränk drin ist), Mikrowellen (wo in jeder Anleitung steht, das es nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet ist) usw. Tschau Kai |
1 gefällt das | ||
schrubber Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 17:18 2 gefällt das | ||||
schrubber
Deutschland . HE |
Aber selbst dann. Wenn ich mal das vorherige Beispiel aufgreifen darf: Wenn ich die Bremsen an meinem Auto ausbaue und einen Unfall baue, darf der Hersteller meines Autos nicht verurteilt werden, weil er keinen Notfallanker zum werfen vorgesehen hat. | 2 gefällt das | ||
MonsieurMatou Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 19:08 2 gefällt das | ||||
MonsieurMatou
Deutschland . BW |
Aber dafür, dass es überhaupt möglich ist die Bremsen ausbauen zu können. Zumindest scheint die Logik so zu gehen.
Bin aber voll bei dir. |
2 gefällt das | ||
Frossi Neu 12.12.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 20:30 1 gefällt das | ||||
Frossi
Deutschland . RP |
Aber er könnte in dem KFZ Beispiel zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Zugang zu den Bremsen und eine Manipulation durch Laien nicht durch die Konstruktion oder andere Maßnahmen wenigstens erschwert wurde. Verhindern kann man ungewollten Zugriff natürlich nicht, aber erschweren sehr wohl.
Für diese Fälle gibt es zum Beispiel Verplombungen, Spezialwerkzeuge, Spezialschrauben etc. damit eben nicht jeder dahergelaufene Schrauber mal "was drehen" kann. Denke das gilt nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Fahrgeschäfte. Man muss, wenn geplant ist, dass Dinge von Dritten benutzt werden, nicht nur vom dümmsten anzunehmenden Anwender ausgehen - sondern auch vom Fahrlässigsten, sonst steht man am Ende als Hersteller schnell selbst als der Fahrlässige da. Das ist nicht meine persönliche Meinung - ich selbst finde Funtime trifft da keine Schuld. Der gesunde Menschenverstand alleine verbietet schon solche Hangriffe an von Herstellern eingestellten Maschinen. Leider baut das US-Justizsystem auf Menschenverstand gerade mit am wenigsten. Hoffentlich geht das für Funtime gut aus! |
1 gefällt das | ||
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6 Weiter |
Der Autor hat fehlerhaften BBCode produziert. | |
Der Autor hat das Thema im falschen oder unpassenden Forum eröffnet. | |
Dieses im Katalog verzeichnete Thema hat fremdverlinkte Bilder, die inzwischen fehlen. | |
Doppelter Beitrag | |
---|---|
Es wurde mehrfach ein identischer Beitrag erstellt. Bitte benutze diese Funktion nicht für den Urspungsbeitrag und nur, wenn die Beiträge noch vollkommen identisch sind. Bitte nicht den Beitrag bearbeiten und "Bitte löschen" oder Ähnliches hineinschreiben! | |
Ich habe mich vertan oder aus anderen Gründen den Inhalt wärend der Bearbeitungszeit entfernt. Bitte den Beitrag löschen. Achtung, falls es sich um einen doppelten Beitrag handelte, benutze bitte beim nächsten Mal die entsprechende Funktion ohne den Beitrag zu bearbeiten. | |
Dieser Beitrag wurde durch Bearbeitung unbrauchbar, da der eigentliche Inhalt gelöscht wurde. | |
Doppeltes Thema | |
Diese Thema gab es bereits, aber es sind schon einige Antworten vorhanden, bitte zusammenlegen. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Dieses Thema gab es bereits. Da noch keine Antworten vorhanden sind kann es gelöscht werden. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Link zum anderen Thema * |
|
Änderung / Löschwünsche von Mitgliedern | |
Ich wünsche eine kleine Änderung an meinem Beitrag. Bitte beachte, dass Änderungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Wenn durch die Änderung ein abweichender Sinninhalt entsteht, oder nachfolgende Beiträge inhaltlich bezuglos werden, wird keine Änderung vorgenommen. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im Folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Beiträge werden in der Regel nicht gelöscht, insbesondere dann nicht, wenn eine weitere Diskussion bereits entstanden ist. In begündeten Ausnahmefällen führen wir eine Löschung durch, zum Beispiel wenn der Inhalt rechtlich bedenklich ist oder die Rechte von Dritten verletzt werden. In der Regel reicht aber auch hier eine Änderung mit Entfernung der relevanten Teile. Wenn du eine Löschung wünschst teile uns hier bitte eine ausführliche Begründung mit. Verzichte bitte auf wiederholte Meldung oder die Kontaktierung eines Team-Members, wenn dem Löschwunsch nicht stattgegeben wird. | |
Die Löschung eines Beitrages kann nur der Autor selbst beantragen, und auch nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen. Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bedenklicher Inhalt / Rechtsverletzung | |
Bitte nur Beiträge melden, die rechtlich bedenklich sind oder in denen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Dazu gehören beleidigende, obszöne, vulgäre, verleumdende, gewaltverherrlichende oder aus anderen Gründen strafbare Inhalte sowie andere deutlich unsinnige Inhalte. Ebenfalls können Beiträge gemeldet werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Fakten enthalten, welche unautorisiert veröffentlicht wurden. Auch für Parkadministration ungünstige oder problematische Inhalte können gemeldet werden und werden im Einzelfall überprüft. Bitte füge eine Begründung/Erklärung an. | |
Ausführliche Begründung * |