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Autor | Nachricht | Aktionen | ||
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kmonster Neu 30.10.2010 Samstag, 30. Oktober 2010 13:11 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Hallo liebe Freunde des onride-Kalenders, die sich ein wenig Achterbahn-, Kirmes- und Freizeitparkflair in die Wohnung holen möchten:
Kalender als PDF Ab sofort könnt ihr den onride-Kalender 2011 bei uns bestellen. Auch in diesem Jahr wieder im hochwertigen Offsetdruck und in Übergröße für perfekte Entfaltung der Bilder.
Eine Vorschau wird es ab Mitte November geben, wir würden uns aber sehr freuen, wenn ihr bereits im Vorfeld bestellt. |
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ThorstenT Neu 30.10.2010 Samstag, 30. Oktober 2010 13:51 | ||||
ThorstenT
Thorsten Terschlü... Escheburg Deutschland . SH |
Ich wollte gerade bestellen, erhalte aber folgende Fehlermeldung wenn ich die Bestellung abschicke.
500: SQL Error / Datenbank Fehler Gruß Thorsten |
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kmonster Neu 30.10.2010 Samstag, 30. Oktober 2010 14:04 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Falls noch jemand Probleme mit der Bestellung hat meldet er sich bitte in diesem Thema oder direk an mich per PN und schreibt genau dabei, welche Optionen, Versand und Zahlung er gewählt hat! | |||
Bends Neu 12.11.2010 Freitag, 12. November 2010 12:52 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Könnte man den Kalender nicht auch per Nachnahme an nicht bei onride angemeldete Leute verkaufen? | |||
Bullrich Neu 12.11.2010 Freitag, 12. November 2010 14:52 | ||||
Bullrich
Ulrich Nörenberg Deutschland . NW |
Nachnameversand ist doch recht teuer oder? | |||
Bends Neu 12.11.2010 Freitag, 12. November 2010 19:22 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
7,90 ist jetzt aber auch kein Schnäppchen. Man konnte ja auch Vorkasse machen oder so. Ich dachte das nur, weil ich vorhin mal ausgeloggt auf der Kalenderseite war und da ist mir eben aufgefallen, dass man nur als registrierter Nutzer den Wandschmuck bestellen kann. | |||
kmonster Neu 13.11.2010 Samstag, 13. November 2010 14:27 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Probier es bitte nochmal aus, man kann den Kalender auch als Gast bestellen ... | |||
Aquaman Neu 15.11.2010 Montag, 15. November 2010 22:17 | ||||
Aquaman
Yannick Welsch Neunkirchen/Saar Deutschland . SL |
Kann man den neuen Kalender eigentlich auch im Coastershop bestellen?
Mfg Aquaman |
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kmonster Neu 18.11.2010 Donnerstag, 18. November 2010 15:21 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
So, ich habe heute morgen die Anzahl der Kalender im Bestand auf die nächstmögliche Auflage beschränkt, denn wir wollen ja nicht zuviel produzieren. Der Kalender wird nächste Woche Mittwoch bestellt, bis dahin ist dann auch eine Vorschau verfügbar.
Sollte sich der Bestand bis zur Bestellung nicht reichen setzen wir nochmal 50 nach, das ist aber nicht sicher. Jeder, der eine Kalender haben will sollte daher möglichst sofort eine bestellen! Vielen Dank! |
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SirDinn Neu 18.11.2010 Donnerstag, 18. November 2010 16:52 | ||||
SirDinn
Deutschland . NW |
Sorry Volker, aber ich bestelle nichts was ich nicht vorher ansatzweise mal begutachten kann. Oder kennst Du jemanden der "die Katze im Sack" kauft ?
Obwohl ich zu 99% denke das der Kalender mal wieder sehr gut ausschauen wird. Aber Denken heißt nunmal nicht Wissen. LG Olli |
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Bends Neu 18.11.2010 Donnerstag, 18. November 2010 17:17 | ||||
Bends
Deutschland . NW |
Kaufen. Kaufen, kaufen, kaufen, kaufen, kaufen!
Hat bereits drei Stück bestellt, Marc |
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stilbruch Neu 18.11.2010 Donnerstag, 18. November 2010 17:25 | ||||
stilbruch
Dirk Lather Bad Homburg vor der Höhe Deutschland . HE |
Ja, knapp 100! Also bestellst du wegen einem 1 %igen Risiko nicht? Gehe bloß nie essen, da musst du auch vorher bestellen. Gruß Dirk liebe Grüße, Dirk |
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SirDinn Neu 18.11.2010 Donnerstag, 18. November 2010 19:22 | ||||
SirDinn
Deutschland . NW |
Ich ergänze das mal mit nur einem Wort: "Also bestellst du wegen einem 1 %igen Risiko noch nicht?" Und die Antwort: Ja, ein Blick vorab auf das was ich da bestellen würde sollte erlaubt sein, oder ? LG Olli |
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scholavo Neu 19.11.2010 Freitag, 19. November 2010 19:20 | ||||
scholavo
Deutschland . RP |
Ich kann jetzt nur von einem Bekannten (kein onride User) berichten, welcher auch Interesse an einem Kalender hätte, aber schließlich auch nicht nur auf gut Glück kauft. "Könnte ja seinen Grund haben warum es keine Vorschau gibt." | |||
kmonster Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 12:33 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Ja, sie ist noch nicht fertig. |
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razibo Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 14:25 | ||||
razibo
Rainer Ziesche Bochum Deutschland . NW |
Es gibt durchaus Katzen, die man kaufen kann ohne vorher einen Blick in den Sack geworfen zu haben. |
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BME Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 15:50 | ||||
BME
Deutschland . NW |
Na es gibt doch bestimmt ein 14 tägiges Rückgaberecht. | |||
kmonster Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 16:35 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Das räumen wir kulanterweise ein, gesetzlich vorgeschrieben wäre das nicht. | |||
BME Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 16:39 | ||||
BME
Deutschland . NW |
Na prima.
Aber die Bestellung ist ja auch noch bis zum 6. Dezember stornierbar. Und da ja Ende November die Vorschau verfügbar ist, dürfte das ja kein Problem darstellen. |
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kmonster Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 16:41 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Richtig. Wir sind soweit, dass die Vorschau in Kürze fertig sein dürfte. | |||
benbender Neu 20.11.2010 Samstag, 20. November 2010 18:35 | ||||
benbender
Torsten Bender Deutschland . HE |
Einen Kalender den man vorab nicht gesehen hat, fällt meiner Ansicht nicht unter Kundenspezifikation. Und schon gar nicht bei der Auflage. Ich wüsste auch keinen rechtliche Basis, die ein Ausschluss des Widerrufes rechtfertigt. Vielleicht liege ich mit meiner Einschätzung falsch, bin an der Stelle gerne für "rechtliche Kniffe" offen. Warum soll ich ein Widerrufsrecht einräumen, wenn ich mich darum drücken kann. LG Torsten P.S. Das BGB-InfoV ist übrigens auch schon seit Monaten Geschichte. |
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Küppi Neu 21.11.2010 Sonntag, 21. November 2010 13:24 | ||||
Küppi
Christian Küppers Deutschland . NW |
Darf ich nur mal so neugierigerweise fragen, wieso das nicht vorgeschrieben wäre?! Reines Interesse! |
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kmonster Neu 21.11.2010 Sonntag, 21. November 2010 13:40 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Anfertigung nach Kundenwunsch. Wir bestellen ja tatsächlich nur die bestellten Kalender. Natürlich ist das ein strittiger Grenzfall, hatten uns aber letztes Jahr mal danach erkundigt. §312d (4)
Warum räumen die meisten Online-Händler 1 Monat ein, obwohl nur 14 Tage vorgeschrieben sind? Warum räumen wir fast überall eine Stornomöglichkeit ein? Warum kann man erst im Januar zahlen, obwohl der Kalender schon im Dezember ausgeliefert wird? Wir wollen euch, also unseren Kunden, den bestmöglichen Rahmen bieten, damit auch wirklich jeder zufrieden ist. Denn wer zufrieden ist. bleibt, wen wir verärgern geht und macht vielleicht noch schlechte Stimmung. Die ersten Vorschaubilder kommen vielleicht noch heute, freut euch drauf! |
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benbender Neu 21.11.2010 Sonntag, 21. November 2010 14:51 | ||||
benbender
Torsten Bender Deutschland . HE |
... hieße, jeden Kunden seinen Wunschkalender zu liefern und nicht eine Mehrheitsentscheidung. Für mich ist das kein Grenzfall, sondern ziemlich eindeutig. Wo steht geschrieben, dass nur 14 Tage vorgeschrieben sind!? 14 Tage gelten für Shopbetreiber, eBay oder Amzon Händler, die unmittelbar nach (oder vor Vertragsschluss, auch das ist technisch bei Shopbetreibern machbar aber eben nicht bei eBay oder Amazon Händlern) Vertragsschluss den ganzen rechtlichen Mist nochmal in Schriftform den Kunden zur Verfügung stellen. Die Betonung liegt bei unmittelbar. Da noch nicht abschließend geklärt ist, was unmittelbar bedeutet (unsere Kanzlei vertritt die Meinung das unmittelbar innerhalb von 2 Minuten bedeutet), bieten Händler, die rechtssicher anbieten wollen, bei eBay und Amazon weiterhin 1 Monat an. 14 Tage ist eine Möglichkeit, ebenso ein Monat. Das hängt aber sicher nicht davon ab, ob der Händler nett zu seinen Kunden sein will oder nicht. Zu den Informationspflichten gehören übrigens auch die Inhalte der in der Widerrufsbelehrung genannten §. Ein Hinweis auf das BGB reicht diesbezüglich nicht aus. Wer § aufführt, muß die Kunden auch über diese aufklären, besonders die in der Widerrufsbelehrung genannten. Urteile hierzu gibt es in Hülle und Fülle. Zudem verweise ich nochmal auf die Musterwiderrufsbelehrung, die seit dem 11.6. Gültigkeit hat. LG Torsten |
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kmonster Neu 21.11.2010 Sonntag, 21. November 2010 15:29 | ||||
kmonster
Volker Sauer Gelsenkirchen Deutschland . NW |
Was soll uns das jetzt sagen? Unsere Widerrufsbelehrung ist wunderschön plaziert und muss bestätigt werden. Und falls das nicht reicht verlängert sich die Widerrufsfrist halt, so what? Wir haben ja eh kein Problem mit Warenrückgabe.
Back to Kalender schlage ich vor. |
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